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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RPS GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, das Insolvenzgericht das Amtsgericht Baden-Baden. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 325.561,61 EUR steht ein Massebestand von 191.662,34 EUR zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren. Beteiligte erhalten Gelegenheit, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters bis einschließlich 03.06.2026 schriftlich vorzulegen. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr berücksichtigt werden. Die Schlussanhörung ersetzt den eigentlichen Schlusstermin. Dem Insolvenzgericht wird zugestimmt, die Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO vorzunehmen. Hiervon sind vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
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11 IN 179/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. RPS GmbH, Beuttenmüllerstraße 20, 76530 Baden-Baden, vertreten durch den Geschäftsführer Rouven Sven Peters Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 724137 - Schuldnerin - | Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 325.561,61 EUR steht ein Betrag von 191.662,34 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 15.04.2026
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