Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Rühle Facility Management UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Beckstraße 15, 69469 Weinheim
Handelsregister
Mannheim, HRB 727291
EUID
DEB8535.HRB727291
Insolvenzgericht
Gericht
Mannheim
Aktenzeichen
4 IN 2170/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Kanzlei
Rechtsanwälte Schulz & Partner
Person
Rechtsanwälte Schulz & Partner
Adresse
Kehdenstraße 1, 24103 Kiel
Gegenstand des Unternehmens
Facility Management insbesondere Grünpflege und Winterdienst
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rühle Facility Management UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim. Als Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Schulz & Partner in Kiel bestellt. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 22.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, der Forderungsanmeldung bis zum 09.06.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann nicht per einfacher E-Mail abgegeben werden, sondern erfordert ein unterschriebenes Schreiben oder die Niederschrift bei der Geschäftsstelle. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
28.04.2026
4 IN 2170/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Rühle Facility Management UG (haftungsbeschränkt), Beckstraße 15, 69469 Weinheim,
vertreten durch die Geschäftsführerin Alexandra Rühle
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 727291
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schulz & Partner, Kehdenstraße 1, 24103 Kiel, Gz.: SUP017925
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1. Die Prüfung der bis 22.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.06.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Por...
4 IN 2170/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Rühle Facility Management UG (haftungsbeschränkt), Beckstraße 15, 69469 Weinheim,
vertreten durch die Geschäftsführerin Alexandra Rühle
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 727291
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schulz & Partner, Kehdenstraße 1, 24103 Kiel, Gz.: SUP017925
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1. Die Prüfung der bis 22.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.06.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 28.04.2026
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