Einstellung des Verfahrens Baden-Württemberg HRB 705065

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Insolvenzprofil

SAB Werkzeugbau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Amselstraße 25, 68307 Mannheim
Handelsregister
Mannheim, HRB 705065
EUID
DEB8535.HRB705065

Insolvenzgericht

Gericht
Mannheim
Aktenzeichen
1 IN 1533/23
Phase
Einstellung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Die Herstellung und der Vertrieb von Formen, Werkzeugen und Modellen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SAB Werkzeugbau GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Peter Strümpler, ist beim Amtsgericht Mannheim unter dem Aktenzeichen 1 IN 1533/23 anhängig. Das Verfahren ist wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden; eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen bestimmter Personenkreise sind als elektronisches Dokument zu übermitteln.

Originalbekanntmachung

02.07.2024

1 IN 1533/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. SAB Werkzeugbau GmbH, Amselstraße 25, 68307 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Peter Strümpler Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 705065 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 24.06.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11 und 12 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.08.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere I...

Originalbekanntmachung

25.02.2026

1 IN 1533/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. SAB Werkzeugbau GmbH, Amselstraße 25, 68307 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Peter Strümpler Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 705065 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt, § 211 Abs. 1 InsO. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mannheim Schloss, Westflügel 68159 Mannheim einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 Ins...

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