Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schutzkleidungsprofi.de GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Carl-Reuther-Straße 1, 68305 Mannheim
Handelsregister
Mannheim, HRB 742890
EUID
DEB8535.HRB742890
Insolvenzgericht
Gericht
Mannheim
Aktenzeichen
4 IN 1655/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Geschäftsführer Marco Huber
Gegenstand des Unternehmens
der Handel mit persönlicher Schutzausrüstung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schutzkleidungsprofi.de GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 15.02.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde Gelegenheit eingeräumt, den Forderungsanmeldungen bis zum 05.04.2024 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
02.03.2024
4 IN 1655/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schutzkleidungsprofi.de GmbH, Carl-Reuther-Straße 1, 68305 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Marco Huber
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 742890
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 15.02.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 25 - 32 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.04.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weite...
4 IN 1655/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schutzkleidungsprofi.de GmbH, Carl-Reuther-Straße 1, 68305 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Marco Huber
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 742890
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 15.02.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 25 - 32 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.04.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 01.03.2024
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