Laufendes Insolvenzverfahren Baden-Württemberg HRB 742890

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Schutzkleidungsprofi.de GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Carl-Reuther-Straße 1, 68305 Mannheim
Handelsregister
Mannheim, HRB 742890
EUID
DEB8535.HRB742890

Insolvenzgericht

Gericht
Mannheim
Aktenzeichen
4 IN 1655/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Marco Huber

Gegenstand des Unternehmens

der Handel mit persönlicher Schutzausrüstung.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schutzkleidungsprofi.de GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 15.02.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde Gelegenheit eingeräumt, den Forderungsanmeldungen bis zum 05.04.2024 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

02.03.2024

4 IN 1655/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Schutzkleidungsprofi.de GmbH, Carl-Reuther-Straße 1, 68305 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Marco Huber Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 742890 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 15.02.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 25 - 32 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.04.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weite...

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