Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schweickert GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Kleinfeldweg 54, 69190 Walldorf
Handelsregister
Mannheim, HRB 351158
EUID
DEB8535.HRB351158
Insolvenzgericht
Gericht
Heidelberg
Aktenzeichen
82 IN 36/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Marc-Philippe Hornung
Adresse
Otto-Beck-Straße 11, 68165 Mannheim
Telefon
0621 4257328
Gegenstand des Unternehmens
Beratung, Planung, Realisierung und Betreuung informationstechnischer Infrastruktur jeglicher Art sowie von Elektro- und elektrotechnischen Anlagen aller Art auf dem Gebiet der Starkstrom-, Schwachstrom- sowie Gebäudetechnik. Des Weiteren die dazugehörigen Serviceleistungen, der Handel mit entsprechenden Geräten aller Art und deren Wartung und Reparatur, die Verwaltung von eigenem und fremdem Vermögen sowie die Durchführung aller damit mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schweickert GmbH ist am 01.04.2024 um 08:00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Marc-Philippe Hornung zum Sachwalter bestellt. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Forderungen bis zum 20.05.2024 beim Sachwalter anzumelden. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Der Berichtstermin sowie der Prüfungstermin sind für den 21.06.2024 um 10:00 Uhr anberaumt. Spätestens am 31.05.2024 werden die Forderungstabellen zur Einsicht niedergelegt. In einer nachfolgenden Bekanntmachung vom 13.03.2026 wird die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Beteiligte erhalten Gelegenheit, bis zum 11.05.2026 schriftlich zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
02.04.2024
82 IN 36/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schweickert GmbH, Kleinfeldweg 54, 69190 Walldorf, vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Schweickert
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 351158
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugger, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 17/2024/ul/sro
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.04.2024 um 08.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Marc-Philippe Hornung
Otto-Beck-Straße 11, 68165 Mannheim
Telefon: 0621 4257328
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 20.05.2024 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei de...
82 IN 36/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schweickert GmbH, Kleinfeldweg 54, 69190 Walldorf, vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Schweickert
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 351158
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugger, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 17/2024/ul/sro
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.04.2024 um 08.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Marc-Philippe Hornung
Otto-Beck-Straße 11, 68165 Mannheim
Telefon: 0621 4257328
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 20.05.2024 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 31.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Aufhebung einer Eigenverwaltung (§ 272 InsO),über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, gegebenenfalls Wahl eines Insolvenzverwalters, über die Beauftragung des Sachwalters oder der Schuldnerin mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 284 InsO), über die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit bestimmter Rechtshandlungen der Schuldnerin durch den Sachwalter (§ 277 InsO), über die Beibehaltung / Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie über die in § 157 InsO (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), § 276 i. V. m. § 160 InsO (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), § 162 InsO (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), § 163 InsO (Betriebsveräußerung unter Wert) bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Freitag, 21.06.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 30, 3. OG, Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Freitag, 21.06.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 30, 3. OG, Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Agentur für Arbeit
Brauerstraße 10, 76135 Karlsruhe
|Dr. Carsten Müller-Seils
Kirchweg 96, 50858 Köln
|Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA
Gasstraße 29, 22761 Hamburg
9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 01.04.2024
Originalbekanntmachung
30.06.2025
82 IN 36/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schweickert GmbH, Kleinfeldweg 54, 69190 Walldorf, vertreten durch die Geschäftsführer Ralf Schweickert und Jochen Sedlitz
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 351158
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugger, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 17/2024/ul/sro
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.09.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.d...
82 IN 36/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schweickert GmbH, Kleinfeldweg 54, 69190 Walldorf, vertreten durch die Geschäftsführer Ralf Schweickert und Jochen Sedlitz
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 351158
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugger, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 17/2024/ul/sro
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.09.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 27.06.2025
Originalbekanntmachung
13.03.2026
82 IN 36/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schweickert GmbH, Kleinfeldweg 54, 69190 Walldorf, vertreten durch die Geschäftsführer Ralf Schweickert und Jochen Sedlitz
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 351158
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugger, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 17/2024/ul/sro
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.d...
82 IN 36/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schweickert GmbH, Kleinfeldweg 54, 69190 Walldorf, vertreten durch die Geschäftsführer Ralf Schweickert und Jochen Sedlitz
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 351158
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugger, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 17/2024/ul/sro
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 13.03.2026
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