Laufendes Insolvenzverfahren Baden-Württemberg HRB 702418

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Insolvenzprofil

Seel Media GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Mozartstr. 7, 74925 Epfenbach
Handelsregister
Mannheim, HRB 702418
EUID
DEB8535.HRB702418

Insolvenzgericht

Gericht
Heidelberg
Aktenzeichen
80 IN 206/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. jur. Renald Metoja
Adresse
Auwiesen 5, 74889 Sinsheim

Gegenstand des Unternehmens

Vertrieb und Einrichtung von Medientechnik für alle Bereiche.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seel Media GmbH, Eschelbronn, wird vom Amtsgericht Heidelberg (Aktenzeichen 80 IN 206/18) behandelt. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. jur. Renald Metoja, hat am 11.08.2023 einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen gestellt. Die Vergütung des vorläufigen Verwalters ist gemäß § 63 Abs. 3 InsO und § 11 Abs. 1 InsVV auf Basis des verwalteten Vermögens festgesetzt worden. Als Erhöhungsgrund wurde die Betriebsfortführung in vollem Umfang für 2,5 Monate sowie der Einzug von Altforderungen und die Koordination mit Gläubigern bezüglich einer Immobilie gewertet. Der Regelsatz wurde auf 8.591,92 EUR festgesetzt, eine Erhöhung um 25 % wurde beantragt und als gerechtfertigt angesehen. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Dabei lag der verwaltete Vermögenswert bei 151.105,75 EUR. Der Regelsatz betrug 23.327,40 EUR. Eine Erhöhung des Regelsatzes um 35 % wurde aufgrund der Betriebsfortführung für zwei Monate, umfangreicher Sanierungsbemühungen und der Abarbeitung bestehender Aufträge sowie der Veräußerung von Material als gerechtfertigt erachtet. Minderungsgründe ergaben sich durch die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen sind binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Heidelberg zulässig.

Originalbekanntmachung

04.06.2024

80 IN 206/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Seel Media GmbH, Industriestraße 5, 74927 Eschelbronn, vertreten durch die Geschäftsführer Christina Gerold und Eberhard Seel Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 702418 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Renald Metoja, Auwiesen 5, 74889 Sinsheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Ums...

Originalbekanntmachung

04.06.2024

80 IN 206/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Seel Media GmbH, Industriestraße 5, 74927 Eschelbronn, vertreten durch die Geschäftsführer Christina Gerold und Eberhard Seel Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 702418 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Renald Metoja, Auwiesen 5, 74889 Sinsheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß...

Originalbekanntmachung

04.06.2024

80 IN 206/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Seel Media GmbH, Industriestraße 5, 74927 Eschelbronn, vertreten durch die Geschäftsführer Christina Gerold und Eberhard Seel Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 702418 - Schuldnerin - | 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.07.2024 - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich vor dem Amtsgericht Heidelberg erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspät...

Originalbekanntmachung

24.06.2024

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seel Media GmbH GF Christina Gerold und Eberhard Seel findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Nach Anzeige durch den Insolvenzverwalter sind verfügbar 19.622,90 EUR Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind 376.396,41 EUR Forderungen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Heidelberg -Insolvenzgericht- zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Heidelberg -Insolvenzgericht- 24.06.2024

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