Antragsverfahren Baden-Württemberg HRB 747514

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Insolvenzprofil

Sk Concept UG

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Marktplatz 4, 75175 Pforzheim
Handelsregister
Mannheim, HRB 747514
EUID
DEB8535.HRB747514

Insolvenzgericht

Gericht
Pforzheim
Aktenzeichen
2 IN 559/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Die Herstellung und Verkauf von Speiseeis, sowie Speisen und Kuchen. Gastronomischer Betrieb, Eiscafe und Cafe.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sk Concept UG, vertreten durch die Geschäftsführerin Svetlana Krsmanovic, wurde beim Amtsgericht Pforzheim beantragt. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist mangels Masse abgewiesen worden. Gegen diese Entscheidung steht der Schuldnerin oder anderen Beteiligten die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung im Internet. Das Verfahren ist damit im Antragsverfahren beendet, da keine Eröffnung erfolgt ist.

Originalbekanntmachung

28.04.2026

2 IN 559/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. Sk Concept UG, Marktplatz 4, 75175 Pforzheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Svetlana Krsmanovic - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Pforzheim Lindenstraße 8 75175 Pforzheim einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung ...

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