Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 747634
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Insolvenzprofil
Sky Trading GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Rheinstraße 221, 76532 Baden-Baden
Handelsregister
Mannheim, HRB 747634
EUID
DEB8535.HRB747634
Insolvenzgericht
Gericht
Baden-Baden
Aktenzeichen
11 IN 388/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Gegenstand des Unternehmens
Der Vertrieb von Geräten und Anlagen sowie Beratung und Dienstleistungen auf dem Gebiet EDV und Sicherheitstechnik. Entwicklung und der Vertrieb von Software und Computertechnik, sowie die Einbringungen von Transport- und Logistikdienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sky Trading GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Alexander Wollmann, wurde auf Antrag der Schuldnerin beim Amtsgericht Baden-Baden behandelt. Zuvor waren mit Beschluss vom 22.08.2025 Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, die mit dem aktuellen Beschluss vom 10.04.2026 aufgehoben sind. Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist mangels Masse abgewiesen worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
13.05.2026
11 IN 388/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Sky Trading GmbH, c/o Fam. Merz, A. Wollmann, Rousseaustraße 111, 67663 Kaiserslautern, vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Wollmann
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 747634
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Die mit Beschluss vom 22.08.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 10.04.2026
Originalbekanntmachung
13.05.2026
11 IN 388/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Sky Trading GmbH, c/o Fam. Merz, A. Wollmann, Rousseaustraße 111, 67663 Kaiserslautern, vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Wollmann
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 747634
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche...
11 IN 388/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Sky Trading GmbH, c/o Fam. Merz, A. Wollmann, Rousseaustraße 111, 67663 Kaiserslautern, vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Wollmann
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 747634
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 10.04.2026
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