Antragsverfahren Baden-Württemberg HRB 750669

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Insolvenzprofil

smrt-print GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Anna-Haag-Ring 13/1, 75417 Mühlacker
Handelsregister
Mannheim, HRB 750669
EUID
DEB8535.HRB750669

Insolvenzgericht

Gericht
Pforzheim
Aktenzeichen
2 IN 153/26
Phase
Antragsverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Maximilian Hadamofsky

Gegenstand des Unternehmens

Die Konstruktion und Fertigung von Industriebedarf

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Pforzheim hat den Antrag der smrt-print GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Pforzheim einzureichen.

Originalbekanntmachung

26.05.2026

2 IN 153/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. smrt-print GmbH, Anna-Haag-Ring 13/1, 75417 Mühlacker, vertreten durch den Geschäftsführer Maximilian Hadamofsky Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 750669 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Pforzheim Lindenstraße 8 75175 Pforzheim einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der...

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