Antragsverfahren Baden-Württemberg HRB 738857

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Insolvenzprofil

suncorona Mining GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Geheimrat-Schott-Straße 5, 69181 Leimen
Handelsregister
Mannheim, HRB 738857
EUID
DEB8535.HRB738857

Insolvenzgericht

Gericht
Heidelberg
Aktenzeichen
56 IN 447/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Exploration von Rohstoff-Lagerstätten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der suncorona Mining GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, wurde auf Antrag eines Gläubigers beim Amtsgericht Mannheim beantragt. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, die Handelsregisternummer lautet HRB 738857. Da keine ausreichende Masse für die Durchführung des Verfahrens vorlag, wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung steht dem Beschwerdeführer die sofortige Beschwerde zu, die binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Heidelberg eingelegt werden kann. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Entscheidung wurde am 20.01.2026 vom Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht verkündet bzw. bekanntgegeben.

Originalbekanntmachung

20.01.2026

56 IN 447/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. suncorona Mining GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Geheimrat-Schott-Straße 5, 69181 Leimen Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 738857 - Schuldnerin - | Beschluss: Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Heidelberg Kurfürsten-Anlage 15 69115 Heidelberg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum...

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