Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
T.A. HD Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Hauptstraße 187, 69117 Heidelberg
Handelsregister
Mannheim, HRB 752678
EUID
DEB8535.HRB752678
Insolvenzgericht
Gericht
Heidelberg
Aktenzeichen
56 IN 799/25
Phase
Antragsverfahren
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft in Firma T.A. HD Systemgastro GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Öhringen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Mannheim hat über den Antrag der T.A. HD Verwaltungs GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Die Schuldnerin ist im Handelsregister unter HRB 752678 beim Amtsgericht Mannheim eingetragen. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Heidelberg einzureichen. Das Gericht hat am 25.03.2026 diese Bekanntmachung veröffentlicht.
Originalbekanntmachung
25.03.2026
56 IN 799/25
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
T.A. HD Verwaltungs GmbH, Hauptstraße 187, 69117 Heidelberg, vertreten durch den Geschäftsführer Ergjan Terzici
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 752678
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Fichter & Kollegen, Bahnhofstraße 7, 74072 Heilbronn, Gz.: 441/25 F20 md
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmac...
56 IN 799/25
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
T.A. HD Verwaltungs GmbH, Hauptstraße 187, 69117 Heidelberg, vertreten durch den Geschäftsführer Ergjan Terzici
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 752678
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Fichter & Kollegen, Bahnhofstraße 7, 74072 Heilbronn, Gz.: 441/25 F20 md
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 25.03.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.