Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TCG Herrmann Präzisionsdruckguß GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Langenmorgen 6, 75015 Bretten
Handelsregister
Mannheim, HRB 240855
EUID
DEB8535.HRB240855
Insolvenzgericht
Gericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
G2 IN 246/14
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Bernd Uckrow
Adresse
Langenmorgen 6, 75015 Bretten
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung und der Vertrieb von Präzisionsdruckguß- Erzeugnissen sowie der Handel mit solchen und ähnlichen Erzeugnissen. Gegenstand ist auch die Vermietung/Nutzungsüberlassung von Flächen/Gebäudeteilen zur Gewinnung alternativer Energien, insbesondere Solarenergie. Gegenstand des Unternehmens ist auch das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die Erbringung von Managementleistungen (u.A. Finanzierungs- und Beratungsdienstleistungen jeglicher Art) für Beteiligungsunternehmen und verbundene Unternehmen sowie die, Wahrnehmung von Holdingfunktionen für diese Unternehmen. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die einer besonderen gesetzlichen Genehmigung bedürfen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TCG Herrmann Präzisionsdruckguß GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim. Das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Karlsruhe. Im April 2026 hat das Insolvenzgericht zwei Beschlüsse erlassen, die Vorschüsse auf Auslagen für die Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung bewilligen. Der erste Beschluss betrifft die Auslagen der Mitglieder des Gläubigerausschusses für den Zeitraum vom 07.04.2026 bis 07.04.2027. Der zweite Beschluss betrifft die Auslagen des Insolvenzverwalters für den Zeitraum vom 19.03.2026 bis 19.03.2027. Die Police-Nummern lauten 30/0459/3045999/490 für den Gläubigerausschuss und 30/0457/3045997/490 für den Insolvenzverwalter, jeweils bei der Allianz Versicherungs-AG. Die Beträge sind mit XXX € angegeben. Die Vorschüsse sind aus der Insolvenzmasse zu entnehmen und bei der endgültigen Festsetzung anzurechnen. Etwaige Beitragserstattungen sind der Masse zu erstatten. Rechtsbehelfe gegen die Beschlüsse sind binnen zwei Wochen durch Erinnerung beim Amtsgericht Karlsruhe einzulegen.
Originalbekanntmachung
16.04.2026
G2 IN 246/14
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
TCG Herrmann Präzisionsdruckguß GmbH,
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 240855,
vertr. d. d. Geschäftsführer Bernd Uckrow,
Langenmorgen 6, 75015 Bretten
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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Es wird auf das Entgelt der Gläubigerausschussmitglieder
1. Bundesagentur für Arbeit, Brauerstraße 10, 76089 Karlsruhe
2. Continental Teves AG & Co. OHG, Guerickestr. 7, 60488 Frankfurt
3. Sparkasse Kraichgau, Friedrichsplatz 2, 76646 Bruchsal
4. Senol Kabasakal, c/o Langenmorgen 6, 75015 Bretten
5. Breisacher Werkzeug- und Formenbau GmbH, Untere Gereuth 34, 79353 Bahlingen
6. Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit, Bahnstr. 6, 50996 Köln
ein Vorschuss auf die Auslagen für die Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung GVH 30/0459/3045999/490 bei der Allianz Versicherungs-AG bewilligt in Höhe von XXX € für den Zeitraum 07.04.2026 bis 07.04.2027.
Der Vorschuss kann vom Insolvenzverwalter der Insolven...
G2 IN 246/14
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
TCG Herrmann Präzisionsdruckguß GmbH,
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 240855,
vertr. d. d. Geschäftsführer Bernd Uckrow,
Langenmorgen 6, 75015 Bretten
- Schuldnerin -
|
Beschluss:
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Es wird auf das Entgelt der Gläubigerausschussmitglieder
1. Bundesagentur für Arbeit, Brauerstraße 10, 76089 Karlsruhe
2. Continental Teves AG & Co. OHG, Guerickestr. 7, 60488 Frankfurt
3. Sparkasse Kraichgau, Friedrichsplatz 2, 76646 Bruchsal
4. Senol Kabasakal, c/o Langenmorgen 6, 75015 Bretten
5. Breisacher Werkzeug- und Formenbau GmbH, Untere Gereuth 34, 79353 Bahlingen
6. Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit, Bahnstr. 6, 50996 Köln
ein Vorschuss auf die Auslagen für die Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung GVH 30/0459/3045999/490 bei der Allianz Versicherungs-AG bewilligt in Höhe von XXX € für den Zeitraum 07.04.2026 bis 07.04.2027.
Der Vorschuss kann vom Insolvenzverwalter der Insolvenzmasse entnommen werden.
Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet.
Etwaige Beitragserstattungen sind ausdrücklich mitzuteilen und der Insolvenzmasse zu erstatten.
Gründe
Nach § 9 InsVV kann das Insolvenzgericht dem Insolvenzverwalter einen Vorschuss bewilligen.
Entsprechendes gilt - auch ohne gesonderte gesetzliche Regelung - für die Mitglieder eines Gläubigerausschusses, vgl. Haarmeyer/Wutzke/Förster, 4. Auflage, § 18 InsVV RN 7.
Vorliegend wurde ein Vorschuss lediglich auf die Auslagen beantragt und zwar für die jährlichen Prämien der Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung.
Nach Haarmeyer/Wutzke/Förster, 4. Auflage, § 18 InsVV, RN 4 ist der Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung als Auslage gesondert erstattungsfähig.
Dem Antrag war somit zu entsprechen.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 4 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 15.04.2026
Originalbekanntmachung
16.04.2026
G2 IN 246/14
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
TCG Herrmann Präzisionsdruckguß GmbH,
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 240855,
vertr. d. d. Geschäftsführer Bernd Uckrow,
Langenmorgen 6, 75015 Bretten
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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Es wird auf das Entgelt des Insolvenzverwalters ein Vorschuss auf die Auslagen für fällige Versicherungsprämie für die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei der Allianz Versicherungs-AG, Police-Nr. 30/0457/3045997/490, in Höhe von XXX € für den Zeitraum vom 19.03.2026 bis 19.03.2027 bewilligt.
Der Vorschuss kann vom Insolvenzverwalter der Insolvenzmasse entnommen werden.
Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet.
Etwaige Beitragserstattungen sind ausdrücklich mitzuteilen und der Insolvenzmasse zu erstatten
Gründe
Unter dem 09.04.2026 beantragte der Verwalter, ihm einen Vorschuss wegen Zahlung der Haftpflicht-Vermögensschaden-Versicherung, welche speziell für ...
G2 IN 246/14
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
TCG Herrmann Präzisionsdruckguß GmbH,
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 240855,
vertr. d. d. Geschäftsführer Bernd Uckrow,
Langenmorgen 6, 75015 Bretten
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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Es wird auf das Entgelt des Insolvenzverwalters ein Vorschuss auf die Auslagen für fällige Versicherungsprämie für die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei der Allianz Versicherungs-AG, Police-Nr. 30/0457/3045997/490, in Höhe von XXX € für den Zeitraum vom 19.03.2026 bis 19.03.2027 bewilligt.
Der Vorschuss kann vom Insolvenzverwalter der Insolvenzmasse entnommen werden.
Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet.
Etwaige Beitragserstattungen sind ausdrücklich mitzuteilen und der Insolvenzmasse zu erstatten
Gründe
Unter dem 09.04.2026 beantragte der Verwalter, ihm einen Vorschuss wegen Zahlung der Haftpflicht-Vermögensschaden-Versicherung, welche speziell für dieses Verfahren bei der Allianz Versicherungs-AG, Police-Nr. 30/0457/3045997/490, abgeschlossen wurde, festzusetzen.
Die Beitragsanforderunge wurde vorgelegt.
Gem. 4 III 2 InsVV ist die Geltendmachung der Kosten einer angemessenen zusätzlichen Haftpflichtversicherung als Auslagen möglich.
Da es sich um erstattungsfähige Kosten handelt, darf der Verwalter die zu zahlenden Prämien nicht der Masse unmittelbar entnehmen, kann sich aber ggfs. einen Vorschuss gewähren lassen, s. auch Haarmeyer/Wutzke/Förster, 4. Auflage, § 4, Rd.-Nr. 79 ff., S. 214/215.
Dem Antrag war daher stattzugeben und ein entsprechender Vorschuss festzusetzen.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 4 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 15.04.2026
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