Antragsverfahren Baden-Württemberg HRB 747629

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Insolvenzprofil

TITAN Klimatechnik UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Columbusstraße 104, 68309 Mannheim
Handelsregister
Mannheim, HRB 747629
EUID
DEB8535.HRB747629

Insolvenzgericht

Gericht
Mannheim
Aktenzeichen
2 IN 1001/26
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Der Vertrieb von Kälte- und Klimatechnischen Anlagen, Wärmepumpen, Komponenten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Mannheim hat über den Antrag der TITAN Klimatechnik UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag ist mangels Masse abgewiesen worden. Gegen diese Entscheidung steht der Schuldnerin das Recht zu, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden.

Originalbekanntmachung

07.04.2026

2 IN 1001/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. TITAN Klimatechnik UG (haftungsbeschränkt), Columbusstraße 104, 68309 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Georgios Panelas Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 747629 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mannheim Schloss, Westflügel 68159 Mannheim einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung...

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