Vorläufiges Insolvenzverfahren Baden-Württemberg HRB 105963

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Insolvenzprofil

Walter Neff GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
In den Kuhwiesen 4, 76149 Karlsruhe
Handelsregister
Mannheim, HRB 105963
EUID
DEB8535.HRB105963

Insolvenzgericht

Gericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
60 IN 559/23
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Olaf Spiekermann
Adresse
Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim

Gegenstand des Unternehmens

Die Erforschung, Entwicklung, Konstruktion sowie industrielle Herstellung und Vertrieb von Maschinen und Maschinenelementen insbesondere auf dem Press-, Stanz- und Biegesektor für die verformende Bearbeitung von Metallen und Kunststoffen aller Art sowie die industrielle Herstellung von hierfür notwendigen Werkzeugen, Automatisierungseinrichtungen und Hilfsmitteln.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Walter Neff GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Alexander Jörg Dörmann und Oliver Dörmann, ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim (HRB 105963). Im Verfahren ist der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Olaf Spiekermann bestellt. Am 29.02.2024 hat der vorläufige Insolvenzverwalter einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen gestellt. Der Berechnungsmasse lag ein Vermögenswert in Höhe von 348.167,60 EUR zugrunde. Der Verwalter beantragte Zuschläge in Höhe von 58,84 % auf die Regelvergütung, begründet durch Betriebsfortführung (3 Monate, 18,84 %), Sanierungsbemühungen (40 %), Arbeitnehmerangelegenheiten (5 %) und die Bearbeitung von Ab- und Aussonderungsrechten (10 %). Die Antragsunterlagen konnten bis zum 22.03.2024 eingesehen werden. Das Amtsgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom 25.03.2024 die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde oder der Rechtsbehelf der Erinnerung zu, jeweils binnen einer Notfrist von zwei Wochen.

Originalbekanntmachung

01.03.2024

60 IN 559/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Walter Neff GmbH In den Kuhwiesen 4 76149 Karlsruhe vertreten durch die Geschäftsführer Alexander Jörg Dörmann und Oliver Dörmann Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 105963 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Nonnenmacher Rechtsanwälte Part.mbB, Wendtstraße 17, 76185 Karlsruhe, Gz.: 1265/23 G25 | Beschluss: | Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Olaf Spiekermann Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Dem Antrag vom 29.02.2024 liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 348.167,60 EUR zugrunde. Es werden Zuschläge (Betriebsfortführung: 18,84 %, Arbeitnehmerangelegenheiten: 5%, Prüfung der Ab- und Aussonderungsrechte 10% sowie Sanierungsbemührungen 40%) in Höhe von 58,84 % auf die Regelvergütung geltend gemacht. Auslagen werden in Gesamthöhe von X EUR geltend gemacht. Der Antrag kann bis zum 22.03.2024 durch Verfahrensbete...

Originalbekanntmachung

25.03.2024

60 IN 559/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Walter Neff GmbH In den Kuhwiesen 4 76149 Karlsruhe vertreten durch die Geschäftsführer Alexander Jörg Dörmann und Oliver Dörmann Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 105963 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Nonnenmacher Rechtsanwälte Part.mbB, Wendtstraße 17, 76185 Karlsruhe, Gz.: 1265/23 G25 | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von...

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