Laufendes Insolvenzverfahren Baden-Württemberg HRB 715796

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Insolvenzprofil

Wieland Anlagen- und Apparatebau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Am Zuckerbaum 1, 74925 Epfenbach
Handelsregister
Mannheim, HRB 715796
EUID
DEB8535.HRB715796

Insolvenzgericht

Gericht
Heidelberg
Aktenzeichen
83 IN 602/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Die Herstellung und Verkauf von Anlagen im Bereich Lackierungen und Handel mit solchen Geräten, sowie die Herstellung von Apparaten nach Kundenvorgaben und -plänen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wieland Anlagen- und Apparatebau GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 30.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Die Bekanntmachung stammt vom 24.04.2026.

Originalbekanntmachung

29.04.2026

83 IN 602/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Wieland Anlagen- und Apparatebau GmbH, Am Zuckerbaum 1, 74925 Epfenbach, vertreten durch die Geschäftsführer Hendrik Elstermann und Michael Andreas Albert Meeh Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 715796 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) - Tabellenblattnummer 102-123 - erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. | Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 24.04.2026

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