Vorläufiges Insolvenzverfahren Baden-Württemberg HRB 337259

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Insolvenzprofil

Yaman Estrichbau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Treidlerstraße 21, 68535 Edingen-Neckarhausen
Handelsregister
Mannheim, HRB 337259
EUID
DEB8535.HRB337259

Insolvenzgericht

Gericht
Heidelberg
Aktenzeichen
56 IN 355/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. jur. Renald Metoja
Adresse
Auwiesen 5, 74889 Sinsheim

Gegenstand des Unternehmens

die Estrichverlegung

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yaman Estrichbau GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Heidelberg. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. jur. Renald Metoja, hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und der zu erstattenden Auslagen gestellt. Das Gericht hat die Vergütung und die Auslagen einschließlich der jeweils 19 % Umsatzsteuer festgesetzt. Die Berechnung der Regelvergütung und der Auslagenpauschale erfolgte unter Berücksichtigung des der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswerts in Höhe von 48.265,80 EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, einen Betrag in Höhe von BETRAG Euro aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Originalbekanntmachung

23.04.2026

56 IN 355/24 In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Yaman Estrichbau GmbH, Treidlerstraße 21, 68535 Edingen-Neckarhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Neriman Yaman Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 337259 - Schuldnerin Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Renald Metoja, Auwiesen 5, 74889 Sinsheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag zustellen (Postzustellungsauftrag) formlos (elektronisch)56 IN 355/24 - 2 - Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Eur...

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