Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Abwicklungsgesellschaft Cloud GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Lise-Meitner-Straße 5, 89081 Ulm
Handelsregister
Ulm, HRB 3220
EUID
DEB8537.HRB3220
Insolvenzgericht
Gericht
Ulm
Aktenzeichen
3 IN 277/21
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Kanzlei
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH
Person
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH
Adresse
Karlstraße 33, 89073 Ulm
Gegenstand des Unternehmens
Tätigkeiten im Bereich der Telekommunikation, insbesondere auf IP basierende Dienste; Handel mit Hard- und Software, EDV- Projektierungen im Bereich Planung, Entwicklung, Realisierung, Wartung und Betrieb, Consulting zu allen Geschäftsbereichen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abwicklungsgesellschaft Cloud GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Ulm. Im Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 28.552.940,15 EUR zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 16.452.399,75 EUR gegenübersteht. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 21.05.2026, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin. Stellungnahmen, die nach dem genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt. Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen. Gegen die Entscheidung kann Erinnerung eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Ulm einzulegen.
Originalbekanntmachung
16.04.2026
3 IN 277/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Abwicklungsgesellschaft Cloud GmbH, Lise-Meitner-Straße 5, 89081 Ulm, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Lothar Werther
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 3220
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Karlstraße 33, 89073 Ulm
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Sachwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 21.05.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Ulm erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung...
3 IN 277/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Abwicklungsgesellschaft Cloud GmbH, Lise-Meitner-Straße 5, 89081 Ulm, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Lothar Werther
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 3220
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Karlstraße 33, 89073 Ulm
|
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Sachwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 21.05.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Ulm erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 28.552.940,15 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 16.452.399,75 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 02.04.2026
Originalbekanntmachung
16.04.2026
3 IN 277/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Abwicklungsgesellschaft Cloud GmbH, Lise-Meitner-Straße 5, 89081 Ulm, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Lothar Werther
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 3220
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Karlstraße 33, 89073 Ulm
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 28.552.940,15 EUR steht ein Betrag von 16.452.399,75 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Sachwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses zur Verfügung.
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 02.04.2026
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