Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ALLGAIER WERKE GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen
Handelsregister
Ulm, HRB 533045
EUID
DEB8537.HRB533045
Insolvenzgericht
Gericht
Göppingen
Aktenzeichen
1 IE 148/23 KV
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Fritz Zanker
Adresse
Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Fertigung und Vertrieb von Werkzeugen, Pressteilen, Komponenten und Systemen, Maschinen, Apparaten und verfahrenstechnischen Anlagen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALLGAIER WERKE GmbH, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen, ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Ulm (HRB 533045). Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Grub Brugger Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB in Stuttgart. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Fritz Zanker aus Stuttgart, hat seine Vergütung und Auslagen gemäß Antrag vom 27.12.2023 festgesetzt bekommen. Bei der Festsetzung wurde ein unterliegender Vermögenswert in Höhe von 115.150.361,79 EUR zugrunde gelegt. Als Gründe für eine Erhöhung des Regelsatzes um 165 % wurden die Betriebsfortführung für 6 Wochen, die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für 119 Arbeitnehmer, arbeitsrechtliche Schwierigkeiten sowie das Fehlen einer geordneten Buchhaltung genannt. Dem Insolvenzverwalter wurde gestattet, einen Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung der Festsetzung sind beim Amtsgericht Göppingen innerhalb von zwei Wochen einzulegen. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Veräußerung der Beteiligungen der ALLGAIER WERKE GmbH an der mexikanischen Niederlassung im Rahmen eines Share-Deals angesetzt. Dieser Termin ist für den 28.05.2024 um 09:45 Uhr im Sitzungssaal 0.24, EG, Schlossplatz 1, 73033 Göppingen bestimmt. Die Teilnehmer haben ihre Berechtigung durch Vorlage von Vollmachten, aktuellen Handelsregisterauszügen und gültigen Personalausweisen nachzuweisen. Die Zustimmung gemäß § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Originalbekanntmachung
15.02.2024
4 IN 148/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALLGAIER WERKE GmbH, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen, vertreten durch die Geschäftsführer Jürgen Kemper und Zhuojun (Georg) Yang
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 533045
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugger Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Fritz Zanker, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro ...
4 IN 148/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALLGAIER WERKE GmbH, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen, vertreten durch die Geschäftsführer Jürgen Kemper und Zhuojun (Georg) Yang
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 533045
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugger Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Fritz Zanker, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 27.12.2023.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 115.150.361,79 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 165 %.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- die Betriebsfortführung für 6 Wochen. In dieser Zeit wurde die Masse um 623.622,00 € erhöht. Als Holding für die Tochtergesellschaften wahren zahlreich Rechtshandlungen notwendig.
- Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für 119 Arbeitnehmer.
- arbeitsrechtliche Schwierigkeiten wegen der hohen Anzahl an Mitarbeitern. Gespräche mit Personalrat und vorläufigem Gläubigerausschuss.
- es war keine geordnete Buchhaltung vorhanden, da bis zu 70 % der Buchhalterkräfte das Unternehmen verlassen haben.10 auslandsbezogene BeiteiligungenIm Übrigen wird auf die Begründung des Vergütungsantrages Bezug genommen. Eine Anhörung der Beteiligten erfolgte.
Dem Insolvenzverwalter waren Zuschläge gem. § 63 Abs. 3 InsO in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagen gem. § 8 Abs. 3 InsVV in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 13.02.2024
Originalbekanntmachung
17.05.2024
4 IN 148/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALLGAIER WERKE GmbH, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen, vertreten durch die Geschäftsführer Jürgen Kemper und Zhuojun (Georg) Yang
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 533045
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugger Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
|
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Veräußerung der Beteiligungen ALLGAIER WERKE GmbH an der mexikanischen Niederlassung im Rahmen eines Share-Deals.
wird bestimmt auf
Dienstag, 28.05.2024, 09:45 Uhr
Sitzungssaal 0.24, EG, Schlossplatz 1, 73033 Göppingen
Die Teilnehmer haben ihre Berechtigung durch Vorlage von: Vollmachten, aktuellen Handelsregisterauszügen (nicht älter als 2 Monate) und gültigen Personalausweisen nachzuweisen.
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussun...
4 IN 148/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALLGAIER WERKE GmbH, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen, vertreten durch die Geschäftsführer Jürgen Kemper und Zhuojun (Georg) Yang
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 533045
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugger Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
|
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Veräußerung der Beteiligungen ALLGAIER WERKE GmbH an der mexikanischen Niederlassung im Rahmen eines Share-Deals.
wird bestimmt auf
Dienstag, 28.05.2024, 09:45 Uhr
Sitzungssaal 0.24, EG, Schlossplatz 1, 73033 Göppingen
Die Teilnehmer haben ihre Berechtigung durch Vorlage von: Vollmachten, aktuellen Handelsregisterauszügen (nicht älter als 2 Monate) und gültigen Personalausweisen nachzuweisen.
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 17.05.2024
Originalbekanntmachung
20.05.2025
1 IE 148/23 KV
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALLGAIER WERKE GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Jürgen Kemper und Zhuojun (Georg) Yang, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 533045
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugger Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
|
Terminsbestimmung:
Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zur Übertragung eines Massekostenvorschusses in Höhe von 15.000,00 EUR aus der Masse zu dem Verfahren ALLGAIER Tool & Die Systems GmbH.
Der Termin im SCHRIFTLICHEN Verfahren wird bestimmt auf
Dienstag, 10.06.2025.
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 19.05.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.