Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Alpha Facility Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Hans-Kulle-Straße 9, 88239 Wangen im Allgäu
Handelsregister
Ulm, HRB 742182
EUID
DEB8537.HRB742182
Insolvenzgericht
Gericht
Ravensburg
Aktenzeichen
20 IN 564/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Wolfgang Müller
Adresse
Bodmanstrasse 7, 87435 Kempten
Gegenstand des Unternehmens
- das Facility Management, - die Gebäudereinigung, - die Fenster- und Fassadenreinigung, - die Durchführung von Hausmeisterdiensten,- die Photovoltaikreinigung, - die Übernahme von Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an Fußböden aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Facility Service GmbH ist am 01.01.2024 um 14:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Wolfgang Müller bestellt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 09.02.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Prüfungstermin sind für den 19.02.2024 um 09:30 Uhr in Ravensburg anberaumt. Später wird ein weiterer Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Unternehmenskaufvertrages für den 15.05.2024 um 10:30 Uhr in Ravensburg bestimmt.
Originalbekanntmachung
02.01.2024
20 IN 564/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alpha Facility Service GmbH, Hans-Kulle-Straße 9, 88239 Wangen, vertreten durch den Geschäftsführer Riza Aras
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 742182
Geschäftszweig: Gebäudereinigung
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Matthias Link, Riedstraße 3, 88250 Weingarten, Gz.: 34422
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.01.2024 um 14.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Wolfgang Müller
Bodmanstrasse 7, 87435 Kempten
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 09.02.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 12.02.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgeri...
20 IN 564/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alpha Facility Service GmbH, Hans-Kulle-Straße 9, 88239 Wangen, vertreten durch den Geschäftsführer Riza Aras
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 742182
Geschäftszweig: Gebäudereinigung
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Matthias Link, Riedstraße 3, 88250 Weingarten, Gz.: 34422
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.01.2024 um 14.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Wolfgang Müller
Bodmanstrasse 7, 87435 Kempten
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 09.02.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 12.02.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 19.02.2024, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 001, EG, Herrenstraße 40 - 44, 88212 Ravensburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 19.02.2024, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 001, EG, Herrenstraße 40 - 44, 88212 Ravensburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 01.01.2024
Originalbekanntmachung
29.04.2024
20 IN 564/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alpha Facility Service GmbH, Hans-Kulle-Straße 9, 88239 Wangen, vertreten durch den Geschäftsführer Riza Aras
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 742182
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Matthias Link, Riedstraße 3, 88250 Weingarten, Gz.: 34422
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Unternehmenskaufvertrages
wird bestimmt auf
Mittwoch, 15.05.2024, 10:30 Uhr
Dienstzimmer 125, 1. OG, Herrenstraße 40 - 44, 88212 Ravensburg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 29.04.2024
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