Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bäckerei-Konditorei Rieser GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Pacellistraße 11, 88045 Friedrichshafen
Handelsregister
Ulm, HRB 725813
EUID
DEB8537.HRB725813
Insolvenzgericht
Gericht
Ravensburg
Aktenzeichen
40 IN 270/19
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Michael Wahl
Adresse
Karlstraße 33, 89073 Ulm
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung von Back- und Konditorenwaren, der Handel mit Lebensmitteln sowie der Ausschank von Getränken und Speisen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäckerei-Konditorei Rieser GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Ulm. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte FRÖHLICH. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Wahl. Am 08.03.2024 wurde ein Termin zur Erörterung der Schlussrechnung und Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände angesetzt. Zu diesem Termin waren 103.575,96 € Verteilungsmasse verfügbar, wobei Masseverbindlichkeiten in Höhe von 113.074,22 € zu berücksichtigen waren; eine Zahlung an Insolvenzgläubiger erfolgte nicht. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt. Nach Abhaltung des Schlusstermins wurde auf Antrag des Insolvenzverwalters die Nachtragsverteilung hinsichtlich zurückbehaltener Beträge angeordnet. Der zur Masse geflossene Betrag für die Nachtragsverteilung beläuft sich auf 17.848,06 €. Die Durchführung der Nachtragsverteilung wurde dem bisherigen Insolvenzverwalter übertragen.
Originalbekanntmachung
07.02.2024
40 IN 270/19
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bäckerei-Konditorei Rieser GmbH, Pacellistraße 11, 88045 Friedrichshafen, vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Schwarz
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725813
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte FRÖHLICH Rechtsanwälte, Otto-Lilienthal-Straße 6, 88046 Friedrichshafen
|
Terminsbestimmung:
|Termin zur Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
wird bestimmt auf
Freitag, 08.03.2024, 09:45 Uhr
Sitzungssaal 001, EG, Herrenstraße 40 - 44, 88212 Ravensburg
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 103.575,96 € Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind 113.074,22 € Masseverbindlichkeiten.
An die Insolvenzgläubiger er...
40 IN 270/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bäckerei-Konditorei Rieser GmbH, Pacellistraße 11, 88045 Friedrichshafen, vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Schwarz
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725813
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte FRÖHLICH Rechtsanwälte, Otto-Lilienthal-Straße 6, 88046 Friedrichshafen
|
Terminsbestimmung:
|Termin zur Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
wird bestimmt auf
Freitag, 08.03.2024, 09:45 Uhr
Sitzungssaal 001, EG, Herrenstraße 40 - 44, 88212 Ravensburg
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 103.575,96 € Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind 113.074,22 € Masseverbindlichkeiten.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 07.02.2024
Originalbekanntmachung
07.02.2024
40 IN 270/19
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bäckerei-Konditorei Rieser GmbH, Pacellistraße 11, 88045 Friedrichshafen,
vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Schwarz
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725813
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte FRÖHLICH Rechtsanwälte, Otto-Lilienthal-Straße 6, 88046 Friedrichshafen
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Wahl, Karlstraße 33, 89073 Ulm, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETR...
40 IN 270/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bäckerei-Konditorei Rieser GmbH, Pacellistraße 11, 88045 Friedrichshafen,
vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Schwarz
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725813
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte FRÖHLICH Rechtsanwälte, Otto-Lilienthal-Straße 6, 88046 Friedrichshafen
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Wahl, Karlstraße 33, 89073 Ulm, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 28.11.2023.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 152.933,31 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 40 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 28.11.2023 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 40 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Zustellungsauslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ravensburg
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ravensburg
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 05.02.2024
Originalbekanntmachung
16.04.2026
40 IN 270/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bäckerei-Konditorei Rieser GmbH, Pacellistraße 11, 88045 Friedrichshafen, vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Schwarz
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725813
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte FRÖHLICH Rechtsanwälte, Otto-Lilienthal-Straße 6, 88046 Friedrichshafen
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Nach Abhaltung des Schlusstermins wird auf Antrag des Insolvenzverwalters die Nachtragsverteilung hinsichtlich zurückbehaltener Beträge, die für die Verteilung frei werden, angeordnet.
Der zur Masse geflossene Betrag beläuft sich auf 17.848,06 €.
Die Durchführung der Nachtragsverteilung wird dem bisherigen Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Michael Wahl,
Karlstraße 33, 89073 Ulm,
übertragen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ravensburg
Herrenst...
40 IN 270/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bäckerei-Konditorei Rieser GmbH, Pacellistraße 11, 88045 Friedrichshafen, vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Schwarz
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725813
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte FRÖHLICH Rechtsanwälte, Otto-Lilienthal-Straße 6, 88046 Friedrichshafen
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Nach Abhaltung des Schlusstermins wird auf Antrag des Insolvenzverwalters die Nachtragsverteilung hinsichtlich zurückbehaltener Beträge, die für die Verteilung frei werden, angeordnet.
Der zur Masse geflossene Betrag beläuft sich auf 17.848,06 €.
Die Durchführung der Nachtragsverteilung wird dem bisherigen Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Michael Wahl,
Karlstraße 33, 89073 Ulm,
übertragen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ravensburg
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 14.04.2026
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