Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BMG Gesellschaft für moderne Informationssysteme mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Lise-Meitner-Straße 16, 89081 Ulm
Handelsregister
Ulm, HRB 3215
EUID
DEB8537.HRB3215
Insolvenzgericht
Gericht
Ulm
Aktenzeichen
2 IN 176/15
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Informationssystemen, insbesondere basierend auf LCD-Technologie
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BMG Gesellschaft für moderne Informationssysteme mbH, Ulm, ist am 10.02.2026 durch das Amtsgericht Ulm aufgehoben worden. Zuvor war im Rahmen des Verfahrens eine Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren erfolgt. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 18.04.2024 den Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, galten als festgestellt. Nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung ist das Verfahren nun aufgehoben. Gegen die Aufhebungsentscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
18.03.2024
2 IN 176/15
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BMG Gesellschaft für moderne Informationssysteme mbH, Lise-Meitner-Str. 16, 89081 Ulm, vertreten durch die Geschäftsführer Reiner Maximilian Bayrle, Andreas Liebaug, c/o Rechtsanwälte Staab & Kollegen PartG mbB, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken und Peter Eugen Mack
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 3215
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BBL Rechtsanwälte, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt, Gz.: 633/15 D106/1441-15
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1. Die Prüfung der bis 18.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.04.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Nie...
2 IN 176/15
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BMG Gesellschaft für moderne Informationssysteme mbH, Lise-Meitner-Str. 16, 89081 Ulm, vertreten durch die Geschäftsführer Reiner Maximilian Bayrle, Andreas Liebaug, c/o Rechtsanwälte Staab & Kollegen PartG mbB, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken und Peter Eugen Mack
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 3215
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BBL Rechtsanwälte, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt, Gz.: 633/15 D106/1441-15
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1. Die Prüfung der bis 18.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.04.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 18.03.2024
Originalbekanntmachung
16.02.2026
2 IN 176/15
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BMG Gesellschaft für moderne Informationssysteme mbH, Lise-Meitner-Str. 16, 89081 Ulm, vertreten durch die Geschäftsführer Reiner Maximilian Bayrle, Andreas Liebaug, c/o Rechtsanwälte Staab & Kollegen PartG mbB, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken und Peter Eugen Mack
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 3215
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BBL Rechtsanwälte, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt, Gz.: 633/15 D106/1441-15
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungswe...
2 IN 176/15
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BMG Gesellschaft für moderne Informationssysteme mbH, Lise-Meitner-Str. 16, 89081 Ulm, vertreten durch die Geschäftsführer Reiner Maximilian Bayrle, Andreas Liebaug, c/o Rechtsanwälte Staab & Kollegen PartG mbB, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken und Peter Eugen Mack
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 3215
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BBL Rechtsanwälte, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt, Gz.: 633/15 D106/1441-15
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 10.02.2026
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