Schlussverteilung Baden-Württemberg HRB 746486

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Insolvenzprofil

Brinkmann & Wrona Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Frauenstraße 85, 89073 Ulm
Handelsregister
Ulm, HRB 746486
EUID
DEB8537.HRB746486

Insolvenzgericht

Gericht
Ulm
Aktenzeichen
3 IN 276/24
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Person
Dr. jur. Volker von Danckelmann
Adresse
Ziegelländeweg 4, 89077 Ulm

Gegenstand des Unternehmens

Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung anderer Gesellschaften, insbesondere an der KASA Beauty Ulm Oberschwaben GmbH & Co KG sowie die Übernahme der Geschäftsführung gehaltener Gesellschaften.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brinkmann & Wrona Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Dr. jur. Volker von Danckelmann ist bestellt. Im Rahmen des Verfahrens sind Forderungen in Höhe von 28.262,65 EUR festgestellt worden. Der Massebestand beträgt 10.390,60 EUR. Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren. Beteiligte hatten Gelegenheit, bis einschließlich 04.03.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung schriftlich vorzulegen. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt. Hiervon sind vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.

Originalbekanntmachung

06.02.2026

3 IN 276/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Brinkmann & Wrona Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Frauenstraße 85, 89073 Ulm, vertreten durch die Geschäftsführer Karina Brinkmann, geb. Sterrenberg und Sascha Wrona Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 746486 - Schuldnerin - | Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 28.262,65 EUR steht ein Betrag von 10.390,60 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 23.01.2026

Originalbekanntmachung

06.02.2026

3 IN 276/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Brinkmann & Wrona Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Frauenstraße 85, 89073 Ulm, vertreten durch die Geschäftsführer Karina Brinkmann, geb. Sterrenberg und Sascha Wrona Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 746486 - Schuldnerin - | 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 04.03.2026 - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. 2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt. In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 28.262,65 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 10.390,60 € gegenü...

Originalbekanntmachung

06.02.2026

3 IN 276/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Brinkmann & Wrona Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Frauenstraße 85, 89073 Ulm, vertreten durch die Geschäftsführer Karina Brinkmann, geb. Sterrenberg und Sascha Wrona Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 746486 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Dr. jur. Volker von Danckelmann, Ziegelländeweg 4, 89077 Ulm, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einsc...

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