Aufhebung des Verfahrens Baden-Württemberg HRB 731479

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Insolvenzprofil

Buschow GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Neue Gasse 2, 89077 Ulm
Handelsregister
Ulm, HRB 731479
EUID
DEB8537.HRB731479

Insolvenzgericht

Gericht
Ulm
Aktenzeichen
1 IN 211/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Dienstleistungen und Produktion in der Druckvorstufe, Digitaldruck, Satz und Gestaltung von Printprodukten und Proofs im Druckbereich.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Buschow GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Hilmar Buschow, ist beim Amtsgericht Ulm anhängig. Das Verfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und mangels einer zu verteilenden Masse ohne Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Die Aufhebung erfolgte am 05.01.2026 um 15:01 Uhr. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

25.02.2026

1 IN 211/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Buschow GmbH, Neue Gasse 2, 89077 Ulm, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Hilmar Buschow Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 731479 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird heute, um 15:01 Uhr, nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und mangels einer zu verteilenden Masse ohne Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Ulm Zeughausgasse 14 89073 Ulm einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligte...

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