Vorläufige Eigenverwaltung Baden-Württemberg HRB 680156

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

CSS Catering System Services GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Wilhelm-Frank-Str. 36, 97980 Bad Mergentheim
Handelsregister
Ulm, HRB 680156
EUID
DEB8537.HRB680156

Insolvenzgericht

Gericht
Crailsheim
Aktenzeichen
1 1 IN 140/24
Phase
Vorläufige Eigenverwaltung

Insolvenzverwalter

Kanzlei
ATN d Avoine Teubler Neu
Person
Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli
Adresse
Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart

Gegenstand des Unternehmens

Betreiben eines Service-Rechenzentrums, Herstellung, Vermietung, Betreiben und Anwendung von Programmsystemen zur Abwicklung aller betriebswirtschaftlichen Prozesse von Handels und/oder Produktionsbetrieben, Handel, Vermietung, Installation, Instandhaltung und Betrieb von Systemkomponenten einschließlich allem Zubehör von Daten- und Kommunikationssystemen aller Art, Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Service- Rechenzentrums, insbesondere die Durchführung von Arbeiten im Bereich des Rechnungswesens und der Personalabrechnung sowie Handel mit, Vermietung und Installation von Messeständen einschließlich Erbringung aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CSS Catering System Services GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Dr. André Schröer, ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Ulm, das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Crailsheim. Im Verfahren ist ein vorläufiger Sachwalter bestellt, Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters wurden durch Beschluss festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte gemäß Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 11.11.2025. Bei der Berechnung wurde von einem der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 453.368,91 EUR ausgegangen. Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 25 % gerechtfertigt. Die Regelvergütung sowie die Auslagenpauschale wurden gemäß der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) berechnet. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Sachwalter die Vergütung zu erstatten. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

26.06.2025

1 1 IN 140/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. CSS Catering System Services GmbH, Wilhelm-Frank-Straße 36, 97980 Bad Mergentheim, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. André Schröer Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 680156 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ATN d Avoine Teubler Neu, Im Zollhafen 22, 50678 Köln | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unt...

Originalbekanntmachung

30.04.2026

1 1 IN 140/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. CSS Catering System Services GmbH, Wilhelm-Frank-Straße 36, 97980 Bad Mergentheim, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. André Schröer Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 680156 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ATN d Avoine Teubler Neu, Im Zollhafen 22, 50678 Köln | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Sachwalter die Vergütung zu erstatten. Gründe: Die Festsetzung d...

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