Schlussverteilung Baden-Württemberg HRB 723964

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Insolvenzprofil

DBO ENERGY GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Wittumstraße 12, 76707 Hambrücken
Handelsregister
Ulm, HRB 723964
EUID
DEB8537.HRB723964

Insolvenzgericht

Gericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
20 IN 243/20
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini
Adresse
E 3, 16, 68159 Mannheim

Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von innovativen Heiz- und Kühlanlagen sowie von Produkten aus dem Bereich der emeuerbaren Energien.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DBO ENERGY GmbH ist beim Amtsgericht Ulm unter der Registernummer HRB 723964 anhängig. Das Verfahren wird vom Amtsgericht Karlsruhe als Insolvenzgericht bearbeitet. Im Rahmen der Verfahrensdurchführung ist der Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini als Insolvenzverwalter bestellt. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters sind durch Beschluss festgesetzt worden. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Im Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 456.937,20 EUR zu berücksichtigen. Gegenüber steht diesen Forderungen ein Massebestand von 30.865,80 EUR. Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Für die festgestellten Forderungen steht ein Betrag von 7.831,80 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 01.08.2025, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Vermögensgegenstände schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin. Stellungnahmen, die nach dem genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen. Gegen die Entscheidung kann Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

05.06.2025

20 IN 243/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. DBO ENERGY GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Wittumstraße 12, 76707 Hambrücken Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 723964 - Schuldnerin - Verfahrenspfleger: Rechtsanwalt Hagen Straßburg, E 3 16, 68159 Mannheim | 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 01.08.2025 - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der...

Originalbekanntmachung

05.06.2025

20 IN 243/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. DBO ENERGY GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Wittumstraße 12, 76707 Hambrücken Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 723964 - Schuldnerin - Verfahrenspfleger: Rechtsanwalt Hagen Straßburg, E 3 16, 68159 Mannheim | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini, E 3, 16, 68159 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzste...

Originalbekanntmachung

05.06.2025

20 IN 243/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. DBO ENERGY GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Wittumstraße 12, 76707 Hambrücken Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 723964 - Schuldnerin - Verfahrenspfleger: Rechtsanwalt Hagen Straßburg, E 3 16, 68159 Mannheim | Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 456.937,20 EUR steht ein Betrag von 7.831,80 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 14.04.2025

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