Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Diamonds Hair & Barber GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Memminger Straße 2, 88299 Leutkirch im Allgäu
Handelsregister
Ulm, HRB 743028
EUID
DEB8537.HRB743028
Insolvenzgericht
Gericht
Ravensburg
Aktenzeichen
20 IN 625/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Volker von Danckelmann
Adresse
Ziegelländeweg 4, 89077 Ulm
Telefon
0731 970180
Fax
0731 97018660
Gegenstand des Unternehmens
Die Ausübung aller Dienstleistungen im Bereich des Friseurhandwerks und der Kosmetik, sowie der Handel mit Friseur-, Kosmetikartikeln und Artikel der Schönheitspflege.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Diamonds Hair & Barber GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Nadine Schäffeler, ist am 02.02.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Volker von Danckelmann bestellt worden. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 29.02.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Prüfungsstichtag ist der 22.03.2024; bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen bei Gericht eingehen. Für Beschlussfassungen nach bestimmten InsO-Paragraphen ist eine Antragstellung bis zum 29.02.2024 erforderlich, um den Widerruf der Anordnung des schriftlichen Verfahrens zu ermöglichen. Die Tabelle mit den Forderungen wird spätestens am 07.03.2024 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
02.02.2024
20 IN 625/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Diamonds Hair & Barber GmbH, Memminger Straße 2, 88299 Leutkirch, vertreten durch die Geschäftsführerin Nadine Schäffeler
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 743028
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Friseurhandwerk und Kosmetik
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Balze Pilartz Partnerschaft, Marienplatz 8, 88212 Ravensburg, Gz.: 272/23BA13BA/BA
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 02.02.2024 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Volker von Danckelmann
Ziegelländeweg 4, 89077 Ulm
Telefon: 0731 970180
Telefax: 0731 97018660
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 29.02.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf We...
20 IN 625/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Diamonds Hair & Barber GmbH, Memminger Straße 2, 88299 Leutkirch, vertreten durch die Geschäftsführerin Nadine Schäffeler
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 743028
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Friseurhandwerk und Kosmetik
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Balze Pilartz Partnerschaft, Marienplatz 8, 88212 Ravensburg, Gz.: 272/23BA13BA/BA
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 02.02.2024 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Volker von Danckelmann
Ziegelländeweg 4, 89077 Ulm
Telefon: 0731 970180
Telefax: 0731 97018660
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 29.02.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 22.03.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden.
Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 29.02.2024, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 07.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 02.02.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.