Aufhebung des Verfahrens Baden-Württemberg HRB 530959

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Insolvenzprofil

Friedrich Kurz Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Römerstraße 74, 73066 Uhingen
Handelsregister
Ulm, HRB 530959
EUID
DEB8537.HRB530959

Insolvenzgericht

Gericht
Göppingen
Aktenzeichen
1 IN 181/14
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Bau von Maschinen aller Art sowie von Vorrichtungen und Durchführung entsprechender Lohnarbeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friedrich Kurz Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Uhingen, ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Das zuständige Gericht für die Erinnerung ist das Amtsgericht Göppingen.

Originalbekanntmachung

20.04.2026

1 IN 181/14 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Friedrich Kurz Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Römerstraße 74, 73066 Uhingen, vertreten durch die Geschäftsführer Fritz Kurz und Ulrich Joachim Kurz, geb. Kurz Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 530959 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Göppingen Schlossplatz 1 73033 Göppingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung ...

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