Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 726592

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

GEHO-Solartechnik GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Donaustraße 23, 88512 Mengen
Handelsregister
Ulm, HRB 726592
EUID
DEB8537.HRB726592

Insolvenzgericht

Gericht
Ravensburg
Aktenzeichen
111 IN 338/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch
Adresse
Hirschgraben 3, 88214 Ravensburg
Telefon
0751 9771990
E-Mail
info@danckelmann.de
Fax
0751 97719920

Gegenstand des Unternehmens

Planung, Herstellung, Montage, der Handel sowie der Vertrieb und die Wartung von Solartankstellen, Solaranlagen, Elektrofahrzeugen und E-Mobility-Anlagen sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, insbesondere mit den damit verbundenen Beratungsleistungen, soweit hier eine staatliche Genehmigung nicht erforderlich ist.ist. Sollte eine staatliche Genehmigung erforderlich werden, wird die GmbH diese umgehend beantragen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Ulm hat über den Antrag der GEHO-Solartechnik GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Gerhard Holderried, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Da das Registergericht Ulm (HRB 726592) zuständig ist, der Beschluss jedoch vom Amtsgericht Ravensburg ergeht, wird das Verfahren dort weitergeführt. Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin wurden am 13.05.2026 um 16:00 Uhr vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Dazu zählen die Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände) und die Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin über das Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zudem wird der Schuldnerin das Verfügungsrecht über Bankkonten und Außenstände entzogen, wobei die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht. Als vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch bestellt. Dieser hat die Aufgabe, das Vermögen zu sichern, zu erhalten und zu prüfen, ob die Verfahrenskosten gedeckt sind. Er ist ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen und Masseverbindlichkeiten zu begründen. Den Drittschuldnern der Schuldnerin wird untersagt, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Ravensburg eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

15.05.2026

111 IN 338/26 | In dem Verfahren über den Antrag GEHO-Solartechnik GmbH, Donaustraße 23, 88512 Mengen, vertreten durch den Geschäftsführer Gerhard Holderried Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 726592 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Schmidt & Sellerbeck, Carl-Benz-Straße 5, 88696 Owingen, Gz.: 182/26 SE auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 13.05.2026 um 16:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch Hirschgraben...

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