Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 736143

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Insolvenzprofil

GhaabSTRO GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Heiligenberger Straße 47, 88630 Pfullendorf
Handelsregister
Ulm, HRB 736143
EUID
DEB8537.HRB736143

Insolvenzgericht

Gericht
Hechingen
Aktenzeichen
10 IN 233/24
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch
Adresse
Hirschgraben 3, 88214 Ravensburg
Telefon
0751 9771990
E-Mail
info@danckelmann.de
Fax
0751 97719920

Gegenstand des Unternehmens

Der Groß- und Einzelhandel mit Verpackung sowie das Handeln mit Waren aller Art, insbesondere mit Lebensmitteln, Getränken, Milchprodukten, Fleisch- und Süßwaren und Tabak sowie Spirituosen, die keiner besonderen staatlichen Genehmigung bedürfen und allen üblicherweise in Supermärkten vertriebenen Waren. Ebenfalls die hierzu erforderliche Warenbeschaffung, Be- und Verarbeitung von Waren, die Durchführung von Verkaufs- und Werbemaßnahmen sowie übliche Dienstleistungen eines Supermarktes.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Hechingen hat am 18.07.2024 über den Antrag der GhaabSTRO GmbH, Heiligenberger Straße 34, 88630 Pfullendorf, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Da der Antrag noch nicht entschieden ist, wurden gemäß §§ 21, 22 InsO vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch, Hirschgraben 3, 88214 Ravensburg, bestellt. Dieser hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob das Vermögen die Kosten des Verfahrens deckt. Der Schuldnerin wird untersagt, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Zudem wird den Drittschuldnern der Schuldnerin verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen und Masseverbindlichkeiten zu begründen. Er ist zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

18.07.2024

10 IN 233/24 | In dem Verfahren über den Antrag GhaabSTRO GmbH, Heiligenberger Straße 34, 88630 Pfullendorf, vertreten durch den Geschäftsführer Halil Ibrahim Cükür Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 736143 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Karakas, Hirschstraße 22, 89073 Ulm, Gz.: InsO-Verf. ./. GhaabSTRO GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 18.07.2024 um 12:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch Hirsc...

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