Forderungsanmeldung Baden-Württemberg HRB 725953

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

GTH Ihr Partner GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Brühlstraße 41, 73084 Salach
Handelsregister
Ulm, HRB 725953
EUID
DEB8537.HRB725953

Insolvenzgericht

Gericht
Göppingen
Aktenzeichen
4 IN 101/20
Phase
Forderungsanmeldung

Gegenstand des Unternehmens

Durchführung von Gleis-, Tief- und Hochbauarbeiten sowie die Beratung und Betreuung von Bauvorhaben.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GTH Ihr Partner GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Ulm, das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Göppingen. Im schriftlichen Verfahren erfolgt die Prüfung der bis zum 23.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 70-76). Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 26.05.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

28.04.2026

4 IN 101/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. GTH Ihr Partner GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Adelbert-Stifter-Straße 6, 73084 Salach Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725953 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 23.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 70-76 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermit...

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