Antragsverfahren Baden-Württemberg HRB 743477

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Insolvenzprofil

Hoovi GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Hauptstraße 13, 73114 Schlat
Handelsregister
Ulm, HRB 743477
EUID
DEB8537.HRB743477

Insolvenzgericht

Gericht
Göppingen
Aktenzeichen
3 IN 3/26
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Forschung, Entwicklung & Design von digitalen Produkten, Software, Hardware, Technologien, Geschäftsmodellen und innovativen Ideen sowie die Erbringung von Dienstleistungen und Beratungstätigkeiten jeder Art. Die Entwicklung, Gründung und Aufbau von neuen Unternehmen, der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, gleich welcher Rechtsform, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens jeder Art.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Ulm hat über den Antrag der Hoovi GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Göppingen eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden; eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen durch bestimmte Berufsgruppen sind als elektronisches Dokument zu übermitteln.

Originalbekanntmachung

28.04.2026

3 IN 3/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. Hoovi GmbH, Hauptstraße 13, 73114 Schlat, vertreten durch den Geschäftsführer Christian Karl Holzer Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 743477 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Göppingen Schlossplatz 1 73033 Göppingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle ...

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