Berichts- und PrüfungsterminBaden-WürttembergHRB 737708
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Infinite Running GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Jakob-Emele-Weg 11, 88400 Biberach an der Riß
Handelsregister
Ulm, HRB 737708
EUID
DEB8537.HRB737708
Insolvenzgericht
Gericht
Ravensburg
Aktenzeichen
20 IN 221/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Georg Stemshorn
Adresse
Karlstraße 33, 89073 Ulm
Telefon
0731 96880 0
Fax
0731 96880 50
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von innovativen Sportschuhen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Infinite Running GmbH ist am 03.06.2025 um 10:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Georg Stemshorn bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 25.07.2025 anzumelden. Der Prüfungsstichtag ist der 14.08.2025. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen geprüft. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 18.06.2026 der Forderungsanmeldung (Tabellenblattnummer 4) schriftlich zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
04.06.2025
20 IN 221/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Infinite Running GmbH, Jakob-Emele Weg 11, 88400 Biberach, vertreten durch den Geschäftsführer Nico Ruß
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 737708
- Schuldnerin -
Beschäftigung: Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von innovativen Sportschuhen
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 03.06.2025 um 10.30 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Georg Stemshorn
Karlstraße 33, 89073 Ulm
Telefon: 0731 96880 0
Telefax: 0731 96880 50
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 25.07.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss dane...
20 IN 221/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Infinite Running GmbH, Jakob-Emele Weg 11, 88400 Biberach, vertreten durch den Geschäftsführer Nico Ruß
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 737708
- Schuldnerin -
Beschäftigung: Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von innovativen Sportschuhen
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 03.06.2025 um 10.30 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Georg Stemshorn
Karlstraße 33, 89073 Ulm
Telefon: 0731 96880 0
Telefax: 0731 96880 50
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 25.07.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 14.08.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden.
Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 25.07.2025, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 01.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 03.06.2025
Originalbekanntmachung
21.05.2026
20 IN 221/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Infinite Running GmbH, Jakob-Emele-Weg 11, 88400 Biberach, vertreten durch den Geschäftsführer Nico Ruß
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 737708
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der bis 11.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.06.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermitt...
20 IN 221/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Infinite Running GmbH, Jakob-Emele-Weg 11, 88400 Biberach, vertreten durch den Geschäftsführer Nico Ruß
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 737708
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der bis 11.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.06.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 20.05.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.