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Insolvenzprofil
KEFA Gartenbau UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Munderkinger Straße 20, 89607 Emerkingen
Handelsregister
Ulm, HRB 742271
EUID
DEB8537.HRB742271
Insolvenzgericht
Gericht
Ulm
Aktenzeichen
1 IN 65/25
Phase
Antragsverfahren
Gegenstand des Unternehmens
Garten- und Landschaftsbau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KEFA Gartenbau UG (haftungsbeschränkt) wurde durch den Antrag antragstellender Gläubiger eingeleitet. Das Amtsgericht Ulm hat die Verfahren 1 IN 65/25 und 1 IN 232/25 verbunden, wobei das Verfahren 1 IN 65/25 das Hauptverfahren führt. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten ein Rechtsbehelf in Form einer sofortigen Beschwerde zu, die binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Ulm eingelegt werden kann. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung im Internet.
Originalbekanntmachung
04.03.2026
1 IN 65/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
KEFA Gartenbau UG (haftungsbeschränkt), Munderkinger Straße 20, 89607 Emerkingen, vertreten durch den Geschäftsführer Kevin Eisbrenner
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 742271
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Die Verfahren 1 IN 65/25 und 1 IN 232/25 werden verbunden (§§ 4 InsO, 147 ZPO). Das Verfahren 1 IN 65/25 führt.
2.Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffent...
1 IN 65/25
|
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
KEFA Gartenbau UG (haftungsbeschränkt), Munderkinger Straße 20, 89607 Emerkingen, vertreten durch den Geschäftsführer Kevin Eisbrenner
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 742271
- Schuldnerin -
|
Beschluss:
Die Verfahren 1 IN 65/25 und 1 IN 232/25 werden verbunden (§§ 4 InsO, 147 ZPO). Das Verfahren 1 IN 65/25 führt.
2.Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 04.03.2026
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