Vorläufiges Insolvenzverfahren Baden-Württemberg HRB 732414

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Insolvenzprofil

LI Invest GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Kirchplatz 5, 73087 Bad Boll
Handelsregister
Ulm, HRB 732414
EUID
DEB8537.HRB732414

Insolvenzgericht

Gericht
Göppingen
Aktenzeichen
3 IN 218/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Olaf Spiekermann
Adresse
Calwer Straße 30, 70173 Stuttgart
Telefon
0711 2536095-0
E-Mail
o.spiekermann@brinkmann-partner.de
Fax
0711 2536095-55

Gegenstand des Unternehmens

Im- und Export von Baustoffen und Bauelementen, im Besonderen der Export von deutschen Produkten nach Norwegen, in die Schweiz und in die Balkan-Länder, sowie An- und Verkauf von Immobilien aller Art sowie die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LI Invest GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Refki Lumi, ist beim Amtsgericht Ulm unter der Handelsregisternummer HRB 732414 anhängig. Am 30.06.2025 hat das Amtsgericht Göppingen als Insolvenzgericht vorläufige Maßnahmen angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern. Dabei wurde Rechtsanwalt Olaf Spiekermann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der vorläufige Verwalter ist zur Überwachung der Schuldnerin und zur Sicherung des Vermögens bestellt, verfügt jedoch nicht über die allgemeine Vertretungsbefugnis. Die Schuldnerin ist verboten, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser ist ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen und Masseverbindlichkeiten zu begründen. Drittschuldnern wird untersagt, an die Schuldnerin zu zahlen. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte gemäß Antrag vom 18.05.2026 unter Berücksichtigung eines Vermögenswerts von 1.000.000,00 EUR. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Originalbekanntmachung

01.07.2025

3 IN 181/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. LI Invest GmbH, Kirchplatz 5, 73087 Bad Boll, vertreten durch den Geschäftsführer Refki Lumi Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 732414 - Schuldnerin - | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 30.06.2025 um 12:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Olaf Spiekermann Calwer Straße 30, 70173 Stuttgart Telefon: 0711 2536095-0, Fax: 0711 2536095-55 o.spiekermann@brinkmann-partner.de bestellt. Verfügungen der Schuldne...

Originalbekanntmachung

02.06.2026

3 IN 218/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. LI Invest GmbH, (weiterer Name: früher Lika Al GmbH), Kirchplatz 5, 73087 Bad Boll, vertreten durch den Geschäftsführer Refki Lumi Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 732414 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Calwer Straße 30, 70173 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß...

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