Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lion & Bull GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Allewinden 1, 88239 Wangen im Allgäu
Handelsregister
Ulm, HRB 740153
EUID
DEB8537.HRB740153
Insolvenzgericht
Gericht
Ravensburg
Aktenzeichen
20 IN 393/22
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwältin Simone Kaldenbach
Adresse
Friedrichstr. 53, 88045 Friedrichshafen
Gegenstand des Unternehmens
Das Consulting von Unternehmen im Bereich Marketing, Digitalisierung und Prozessoptimierung, der Handel mit physischen und digitalen Produkten im Ecommerce, der Erwerb, das Halten und die Verwaltung sowie Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften beliebiger Rechtsform.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lion & Bull GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Ulm. Das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Ravensburg. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Simone Kaldenbach. Im Verfahren sind Forderungen in Höhe von 453.622,32 EUR festgestellt worden. Gegenüber diesen Forderungen steht ein Massebestand von 41.916,86 EUR zur Verteilung. Die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin sind festgesetzt worden. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 19.03.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung schriftlich vorzulegen. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt. Nachträge zu Forderungen konnten bis zum 22.01.2026 angemeldet werden. Gegen diese Nachtragsforderungen konnte bis zum 05.02.2026 widersprochen werden.
Originalbekanntmachung
26.01.2026
20 IN 393/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lion & Bull GmbH, Allewinden 1, 88239 Wangen, vertreten durch die Geschäftsführer Fabian Meier und Manuel Pechaigner
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 740153
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchmann, Hezel, Kemptener Strasse 61, 88131 Lindau, Gz.: 393/22 RH23 po
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1. Die Prüfung der bis 22.01.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 37-44 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.02.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem e...
20 IN 393/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lion & Bull GmbH, Allewinden 1, 88239 Wangen, vertreten durch die Geschäftsführer Fabian Meier und Manuel Pechaigner
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 740153
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchmann, Hezel, Kemptener Strasse 61, 88131 Lindau, Gz.: 393/22 RH23 po
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1. Die Prüfung der bis 22.01.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 37-44 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.02.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 26.01.2026
Originalbekanntmachung
16.02.2026
20 IN 393/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lion & Bull GmbH, Allewinden 1, 88239 Wangen, vertreten durch die Geschäftsführer Fabian Meier und Manuel Pechaigner
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 740153
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchmann, Hezel, Kemptener Strasse 61, 88131 Lindau, Gz.: 393/22 RH23 po
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 453.622,32 EUR steht ein Betrag von 41.916,86 € zur Verteilung gegenüber. Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 16.02.2026
Originalbekanntmachung
16.02.2026
20 IN 393/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lion & Bull GmbH, Allewinden 1, 88239 Wangen, vertreten durch die Geschäftsführer Fabian Meier und Manuel Pechaigner
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 740153
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchmann, Hezel, Kemptener Strasse 61, 88131 Lindau, Gz.: 393/22 RH23 po
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Simone Kaldenbach, Friedrichstr. 53, 88045 Friedrichshafen, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse...
20 IN 393/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lion & Bull GmbH, Allewinden 1, 88239 Wangen, vertreten durch die Geschäftsführer Fabian Meier und Manuel Pechaigner
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 740153
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchmann, Hezel, Kemptener Strasse 61, 88131 Lindau, Gz.: 393/22 RH23 po
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Simone Kaldenbach, Friedrichstr. 53, 88045 Friedrichshafen, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der Insolvenzverwalterin vom 14.01.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 59.598,67 EUR auszugehen.
Gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV wurde ein Betrag in Höhe von 565,24 EUR berücksichtigt, um den sich die Insolvenzmasse als Grundlage der Vergütungsberechnung erhöht.
Aufgrund der Erhöhung der Berechnungsgrundlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV erhält die Insolvenzverwalterin eine Zusatzvergütung in Höhe von BETRAG EUR.
Die Insolvenzverwalterin beantragt ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz.
Auf die ausführliche Begründung in ihrem Antrag vom 14.01.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz um -5 % gerechtfertigt, weil eine vorläufige Insolvenzverwalterin eingesetzt war. Auch nach der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung erscheint die festgesetzte Vergütung insgesamt als angemessen und deckt die Arbeit der Verwalterin adäquat ab.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die der Insolvenzverwalterin entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ravensburg
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ravensburg
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 16.02.2026
Originalbekanntmachung
16.02.2026
20 IN 393/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lion & Bull GmbH, Allewinden 1, 88239 Wangen, vertreten durch die Geschäftsführer Fabian Meier und Manuel Pechaigner
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 740153
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchmann, Hezel, Kemptener Strasse 61, 88131 Lindau, Gz.: 393/22 RH23 po
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 19.03.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 453.622,32 € zu ...
20 IN 393/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lion & Bull GmbH, Allewinden 1, 88239 Wangen, vertreten durch die Geschäftsführer Fabian Meier und Manuel Pechaigner
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 740153
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchmann, Hezel, Kemptener Strasse 61, 88131 Lindau, Gz.: 393/22 RH23 po
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 19.03.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 453.622,32 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 41.916,86 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ravensburg
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 16.02.2026
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