Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 731757
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Insolvenzprofil
Locamo Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Birkenweg 4, 88250 Weingarten
Handelsregister
Ulm, HRB 731757
EUID
DEB8537.HRB731757
Insolvenzgericht
Gericht
Ravensburg
Aktenzeichen
40 IN 270/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Kanzlei
Rechtsanwälte GÖRG Insolvenzverwaltung
Person
Rechtsanwälte GÖRG Insolvenzverwaltung
Adresse
Friedrichstraße 53, 88045 Friedrichshafen
Gegenstand des Unternehmens
Konzeption, Entwicklung und der Betrieb von IT-Lösungen, insbesondere für Handel und Wirtschaftsförderung. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Geschaftsführung und Vertretung von anderen Unternehmen, insbesondere der Firma Locamo GmbH & Co. KG, als persönlich haftende Gesellschafterin zu übernehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Locamo Verwaltungs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Kai Uwe Kapler und Markus Kapler, ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Die Aufhebung erfolgte am 20.03.2026 um 13:36 Uhr. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung beim Amtsgericht Ravensburg eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
27.03.2026
40 IN 270/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Locamo Verwaltungs GmbH, Birkenweg 4, 88250 Weingarten,
vertreten durch die Geschäftsführer Kai Uwe Kapler und Markus Kapler
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 731757
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GÖRG Insolvenzverwaltung, Friedrichstraße 53, 88045 Friedrichshafen, Gz.: Locarno Verwaltungs GmbH
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Das Insolvenzverfahren wird heute, um 13:36 Uhr, nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ravensburg
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung g...
40 IN 270/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Locamo Verwaltungs GmbH, Birkenweg 4, 88250 Weingarten,
vertreten durch die Geschäftsführer Kai Uwe Kapler und Markus Kapler
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 731757
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GÖRG Insolvenzverwaltung, Friedrichstraße 53, 88045 Friedrichshafen, Gz.: Locarno Verwaltungs GmbH
|
Das Insolvenzverfahren wird heute, um 13:36 Uhr, nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ravensburg
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 20.03.2026
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