Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lubo Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Am Buchhaldenberg 21, 88437 Maselheim
Handelsregister
Ulm, HRB 735091
EUID
DEB8537.HRB735091
Insolvenzgericht
Gericht
Ravensburg
Aktenzeichen
20 IN 194/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwältin Aurica Schwenkhagen
Adresse
Frauenstraße 14, 89073 Ulm
Telefon
07317054480
Fax
073170544820
Gegenstand des Unternehmens
Die Ausführung von Maurer- und Betonarbeiten, der Einbau von genormten Bauteilen, die Ausführung von Baudienstleistungen sowie von Reinigungsleistungen im Baubereich.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lubo Bau GmbH in Maselheim ist am 20.05.2026 um 11:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das Verfahren 20 IN 194/26 wird mit dem Verfahren 111 IN 325/26 verbunden. Zur Insolvenzverwalterin ist die Rechtsanwältin Aurica Schwenkhagen aus Ulm bestellt. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich nach § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 17.07.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Prüfungsstichtag ist der 06.08.2026, an dem auch der schriftliche Widerspruch gegen Forderungen eingehen muss. Die Tabelle mit den Forderungen wird spätestens am 23.07.2026 zur Einsicht niedergelegt. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen. Personen mit Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind aufgefordert, Leistungen an die Insolvenzverwalterin zu erbringen.
Originalbekanntmachung
20.05.2026
20 IN 194/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lubo Bau GmbH, Am Buchhaldenberg 21, 88437 Maselheim, vertreten durch den Geschäftsführer Lyudmil Parashkevov
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 735091
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Ausführung von Maurer- und Betonarbeiten
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1. Die Insolvenzverfahren 20 IN 194/26 und 111 IN 325/26 werden miteinander verbunden. Das Verfahren 20 IN 194/26 führt.
2. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 20.05.2026 um 11.30 Uhr eröffnet.
3. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Aurica Schwenkhagen
Frauenstraße 14, 89073 Ulm
Telefon: 07317054480
Telefax: 073170544820
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 17.07.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, die Insolvenzverwalterin kann den...
20 IN 194/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lubo Bau GmbH, Am Buchhaldenberg 21, 88437 Maselheim, vertreten durch den Geschäftsführer Lyudmil Parashkevov
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 735091
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Ausführung von Maurer- und Betonarbeiten
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1. Die Insolvenzverfahren 20 IN 194/26 und 111 IN 325/26 werden miteinander verbunden. Das Verfahren 20 IN 194/26 führt.
2. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 20.05.2026 um 11.30 Uhr eröffnet.
3. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Aurica Schwenkhagen
Frauenstraße 14, 89073 Ulm
Telefon: 07317054480
Telefax: 073170544820
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 17.07.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, die Insolvenzverwalterin kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
5. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 06.08.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden.
Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 17.07.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 23.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 20.05.2026
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