Forderungsanmeldung Baden-Württemberg HRB 510420

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

MAC Aggregate GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Sulzbrunnenstraße 18, 74564 Crailsheim
Handelsregister
Ulm, HRB 510420
EUID
DEB8537.HRB510420

Insolvenzgericht

Gericht
Crailsheim
Aktenzeichen
4 IN 61/14
Phase
Forderungsanmeldung

Gegenstand des Unternehmens

Herstellung und Vertrieb von Blockheizkraftwerken und Notstromaggregaten, Handel mit Zubehörteilen sowie Ausführung aller zugehörigen Serviceleistungen und Montagetätigkeiten

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAC Aggregate GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Ulm, das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Crailsheim. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 28.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

23.04.2026

4 IN 61/14 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. MAC Aggregate GmbH, vertr. d. d. GF Manfred Clauß, Adalbert-Stifter-Straße 22, 73485 Unterschleißheim Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 510420 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Gläubiger, der...

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