Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MARTIN LOHSE GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Unteres Paradies 63, 89522 Heidenheim an der Brenz
Handelsregister
Ulm, HRB 661267
EUID
DEB8537.HRB661267
Insolvenzgericht
Gericht
Aalen
Aktenzeichen
1 IN 627/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann
Adresse
Syrlinstraße 38, 89073 Ulm
Telefon
0731 93807790
E-Mail
ulm@anchor.eu
Fax
0731 938077920
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung, der Bau und der Vertrieb von Behältern, Maschinen und Anlagen aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MARTIN LOHSE GmbH ist am 30.01.2026 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Zum Sachwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann bestellt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 12.03.2026 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein Gläubigerausschuss ist eingesetzt, bestehend aus Vertretern der IG Metall Heidenheim, der INTERSTAHL SÜD GmbH und der Heidenheimer Volksbank eG. Der Sachwalter ist beauftragt, die Zustellungen durchzuführen. Der Berichtstermin sowie der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung und der Prüfungstermin sind für den 18.03.2026 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 0.08 in Aalen anberaumt. Zudem ist eine Versicherungsprämie in Höhe von 2.550,00 EUR als Auslage für die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
30.01.2026
1 IN 627/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MARTIN LOHSE GmbH, Unteres Paradies 63, 89522 Heidenheim, vertreten durch den Geschäftsführer Dietmar Warnke
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 661267
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Winterhoff Rechtsanwalts GmbH, Söflinger Straße 70, 89077 Ulm, Gz.: MW / DJ
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 30.01.2026 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann
Syrlinstraße 38, 89073 Ulm
Telefon: 0731 93807790
Telefax: 0731 938077920
Email: ulm@anchor.eu
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 12.03.2026 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Sachwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateifo...
1 IN 627/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MARTIN LOHSE GmbH, Unteres Paradies 63, 89522 Heidenheim, vertreten durch den Geschäftsführer Dietmar Warnke
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 661267
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Winterhoff Rechtsanwalts GmbH, Söflinger Straße 70, 89077 Ulm, Gz.: MW / DJ
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 30.01.2026 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann
Syrlinstraße 38, 89073 Ulm
Telefon: 0731 93807790
Telefax: 0731 938077920
Email: ulm@anchor.eu
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 12.03.2026 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Sachwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 14.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 18.03.2026, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 0.08, EG, Stuttgarter Straße 7, 73430 Aalen
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 18.03.2026, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 0.08, EG, Stuttgarter Straße 7, 73430 Aalen
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|IG Metall Heidenheim, vertreten durch Frau Sandra Schilla
Bergstraße 8, 89518 Heidenheim
|INTERSTAHL SÜD GmbH, vertreten durch Herrn Markus Werner
Dieselstr. 2, 73072 Donzdorf
|Heidenheimer Volksbank eG, vertreten durch Herrn Peter Lammel und Axel Hauser,
Karlstraße 3, 89518 Heidenheim
9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 30.01.2026
Originalbekanntmachung
05.03.2026
1 IN 627/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MARTIN LOHSE GmbH, Unteres Paradies 63, 89522 Heidenheim, vertreten durch den Geschäftsführer Dietmar Warnke
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 661267
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Winterhoff Rechtsanwalts GmbH, Söflinger Straße 70, 89077 Ulm, Gz.: MW / DJ
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Den Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses wird ein Vorschuss auf die Auslagen wie folgt festgesetzt: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Versicherungsprämie erfolgt gemäß Antrag des Sachwalters im Auftrag des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 27.02.2026.Dem Antrag war in vollem Umfang zu entsprechen. Da die Täti...
1 IN 627/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MARTIN LOHSE GmbH, Unteres Paradies 63, 89522 Heidenheim, vertreten durch den Geschäftsführer Dietmar Warnke
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 661267
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Winterhoff Rechtsanwalts GmbH, Söflinger Straße 70, 89077 Ulm, Gz.: MW / DJ
|
Den Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses wird ein Vorschuss auf die Auslagen wie folgt festgesetzt: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Versicherungsprämie erfolgt gemäß Antrag des Sachwalters im Auftrag des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 27.02.2026.Dem Antrag war in vollem Umfang zu entsprechen. Da die Tätigkeit der Mitglieder im Gläubigerausschuss mit einem besonderen Haftungsrisiko verbunden war, war die Versicherungsprämie als Auslagen festzusetzen.Die Kosten für die Haftpflichtversicherung bei der Allianz Versicherungs-AG, RWBO-251608518 (AS-6005614853) in Höhe von 2.550,00 EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 05.03.2026
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