Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
out for space GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Jägerstraße 23, 88353 Kißlegg
Handelsregister
Ulm, HRB 741815
EUID
DEB8537.HRB741815
Insolvenzgericht
Gericht
Ravensburg
Aktenzeichen
40 IN 768/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Betriebswirt Harald Ott
Adresse
Ziegelländeweg 4, 89077 Ulm
Telefon
0731 97015580
Fax
0731 97018660
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, Konstruktion, Gestaltung, Herstellung, Produktion und Modifizierung von Produkten aller Art, vorzugsweise aus natürlichen Materialien, samt allen damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der out for space GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Ulm. Zum Sonderinsolvenzverwalter ist der Betriebswirt Harald Ott bestellt. Sein Aufgabengebiet umfasst die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Alexander Hubl als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der ofs-Beteiligung-GmbH Holding angemeldeten Forderung. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters. Die Prüfung der im Prüfungstermin am 09.05.2025 von der Prüfung ausgenommenen, angemeldeten Forderung (Tabellenblattnummer 15) erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gegen die Entscheidung kann Erinnerung eingelegt werden, die binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Ravensburg einzulegen ist.
Originalbekanntmachung
26.05.2025
40 IN 768/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
out for space GmbH, Jägerstraße 23, 88353 Kißlegg, vertreten durch die Geschäftsführer Felix Grüneberger und Felix Horn
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 741815
- Schuldnerin -
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1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Betriebswirt Harald Ott
Ziegelländeweg 4, 89077 Ulm
Telefon: 0731 97015580
Telefax: 0731 97018660
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Alexander Hubl als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen d. ofs-Beteiligung-GmbH Holding angemeldeten Forderung.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ravensburg
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidun...
40 IN 768/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
out for space GmbH, Jägerstraße 23, 88353 Kißlegg, vertreten durch die Geschäftsführer Felix Grüneberger und Felix Horn
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 741815
- Schuldnerin -
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1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Betriebswirt Harald Ott
Ziegelländeweg 4, 89077 Ulm
Telefon: 0731 97015580
Telefax: 0731 97018660
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Alexander Hubl als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen d. ofs-Beteiligung-GmbH Holding angemeldeten Forderung.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ravensburg
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 23.05.2025
Originalbekanntmachung
26.05.2025
40 IN 768/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
out for space GmbH, Jägerstraße 23, 88353 Kißlegg, vertreten durch die Geschäftsführer Felix Grüneberger und Felix Horn
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 741815
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der im Prüfungstermin am 09.05.2025 von der Prüfung ausgenommenen, angemeldeten Forderung Tabellenblattnummer 15 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Infor...
40 IN 768/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
out for space GmbH, Jägerstraße 23, 88353 Kißlegg, vertreten durch die Geschäftsführer Felix Grüneberger und Felix Horn
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 741815
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der im Prüfungstermin am 09.05.2025 von der Prüfung ausgenommenen, angemeldeten Forderung Tabellenblattnummer 15 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 23.05.2025
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