Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
pb Bau UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Industriestraße 9, 89081 Ulm
Handelsregister
Ulm, HRB 732566
EUID
DEB8537.HRB732566
Insolvenzgericht
Gericht
Ulm
Aktenzeichen
3 IN 72/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Asmir Sehic
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von Trockenbau, Fliesen- und Bodenlegearbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der pb Bau UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Ulm anhängig. Im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO wurde die Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Zustimmung zur Nichtweiterverfolgung eines Haftungsanspruchs gegen den Geschäftsführer Asmir Sehic einberufen. Die Frist zur Einlegung von Einwendungen endet am 30.04.2026. Zudem erfolgte die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen bis zum 12.04.2024 im schriftlichen Verfahren. Die Frist zum Widerspruch gegen diese Forderungsanmeldungen endete am 21.05.2024. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
17.04.2024
3 IN 72/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
pb Bau UG (haftungsbeschränkt), Industriestraße 9, 89081 Ulm, vertreten durch den Geschäftsführer Asmir Sehic
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 732566
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 12.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.05.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und S...
3 IN 72/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
pb Bau UG (haftungsbeschränkt), Industriestraße 9, 89081 Ulm, vertreten durch den Geschäftsführer Asmir Sehic
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 732566
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 12.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.05.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 12.04.2024
Originalbekanntmachung
20.03.2026
3 IN 72/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
pb Bau UG (haftungsbeschränkt), Industriestraße 9, 89081 Ulm, vertreten durch den Geschäftsführer Asmir Sehic
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 732566
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zur Nichtweiterverfolgung des gegen den Geschäftsführer ermittelten Haftungsanspruch aus wirtschaftlichen Gründen
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.04.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Ulm, Zeughausgasse 14, 89073 Ulm erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpun...
3 IN 72/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
pb Bau UG (haftungsbeschränkt), Industriestraße 9, 89081 Ulm, vertreten durch den Geschäftsführer Asmir Sehic
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 732566
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zur Nichtweiterverfolgung des gegen den Geschäftsführer ermittelten Haftungsanspruch aus wirtschaftlichen Gründen
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.04.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Ulm, Zeughausgasse 14, 89073 Ulm erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 18.03.2026
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