Forderungsanmeldung Baden-Württemberg HRB 728613

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

PD Logistik GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Kiesäckerstraße 29, 73547 Lorch
Handelsregister
Ulm, HRB 728613
EUID
DEB8537.HRB728613

Insolvenzgericht

Gericht
Aalen
Aktenzeichen
4 IN 263/19
Phase
Forderungsanmeldung

Gegenstand des Unternehmens

Logistische Dienstleistungen, Gütertransporte, die Fahrzeugreinigung, optische Aufbereitung von Kraftfahrzeugen, der KFZ-Handel mit gebrauchten PKWs sowie die Verkaufsfertigmachung von Kraftfahrzeugen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PD Logistik GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Ulm, das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Aalen. Im schriftlichen Verfahren erfolgt die Prüfung der bis zum 20.02.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 05.03.2024 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten nach Ablauf der Frist als festgestellt. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.

Originalbekanntmachung

29.01.2024

4 IN 263/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. PD Logistik GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Denndorf, Kiesäckerstr. 29, 73547 Lorch Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 728613 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 20.02.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.03.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur...

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