Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RAACH SOLAR GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Sandgrubenweg 1, 88453 Erolzheim
Handelsregister
Ulm, HRB 743626
EUID
DEB8537.HRB743626
Insolvenzgericht
Gericht
Ravensburg
Aktenzeichen
40 IN 659/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Diplom-Wirtschaftsjurist Tobias Sorg
Adresse
Frauenstraße 14, 89073 Ulm
Gegenstand des Unternehmens
- die Übernahme der Stellung als Eigentümer und/oder Betreiber von Stromversorgungen auf Basis erneuerbarer Energien insbesondere der Photovoltaik mit internationaler Ausrichtung, - die Projektleitung für BOT (Build Operate Transfer) Betreiber Modelle, - die Übernahme der Stellung als Pächter von Dachflächen und Freiflächen zum Betrieb von Kraftwerken auf Basis erneuerbarer Energien, - die Tätigkeit als Projektabwicklungsgesellschaft für Bürgerbeteiligungsanlagen, - die Durchführung von Entwicklungsprojekten, - die Tätigkeit als Betreiber von Projekten auf Public-Private-Partnership (PPP) Basis, - der Bau von Großkraftwerken auf Basis erneuerbarer Energien (Photovoltaik, Solarthermik, Wind, Wasserstoff etc.), - das Halten und die Verwaltung von Immobilien, - die invasive Beteiligung an Produktionsanlagen im In- und Ausland, - der Kauf und Verkauf von Bauteilen und Komponenten für Anlagen zur Energiegewinnung aus regenerativen Energiequellen einschließlich Beratung und Service und allen damit zusammenhängenden Tätigkeiten, - die schlüsselfertige Projektierung, Planung, Lieferung und Inbetriebnahme von Energieerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien im In- und Ausland, - die schlüsselfertige Projektierung, Planung, Lieferung und Inbetriebnahme von Einrichtungen zur Energieversorgung von Gebäuden insbesondere Stromversorgung, Elektronik der Energie- und Gebäudetechnik einschließlich Kommunikationsanlagen, - Akquisition von Förderungen und Durchführung von Forschungsprojekten im In- und Ausland, - Investition, Beteiligung und Betrieb von Konzessionen für die ländliche Elektrifizierung, - Aufbau eines intelligenten dezentralen und demokratischen Stromnetzes, das sogenannte "smart grid" , - Installation und Betrieb von Ladesäulen für Elektromobile. Tätigkeiten im Sinne der Handwerksordnung gehören nicht zum Unternehmensgegenstand.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RAACH SOLAR GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Ulm. Im Verfahren ist der vorläufige Insolvenzverwalter, Diplom-Wirtschaftsjurist Tobias Sorg, bestellt. Dieser hat beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und der zu erstattenden Auslagen gestellt. Das Gericht hat die Vergütung und die Auslagen einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 % festgesetzt. Bei der Festsetzung der Vergütung wurde von einem Vermögenswert in Höhe von 631.365,75 EUR ausgegangen. Eine Erhöhung des Regelsatzes um 78 % wurde als gerechtfertigt erachtet, insbesondere im Hinblick auf die Betriebsfortführung bis zur Insolvenzeröffnung. Die Auslagenpauschale wurde gemäß den gesetzlichen Vorgaben festgesetzt. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
01.04.2026
40 IN 659/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RAACH SOLAR GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Sandgrubenweg 1, 88453 Erolzheim
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 743626
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SOLUTIO Schneider Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
Zeppelinring 36, 88400 Biberach, Gz.: 639/24 AS01 nk
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Diplom-Wirtschaftsjurist Tobias Sorg, Frauenstraße 14, 89073 Ulm, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Ins...
40 IN 659/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RAACH SOLAR GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Sandgrubenweg 1, 88453 Erolzheim
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 743626
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SOLUTIO Schneider Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
Zeppelinring 36, 88400 Biberach, Gz.: 639/24 AS01 nk
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Diplom-Wirtschaftsjurist Tobias Sorg, Frauenstraße 14, 89073 Ulm, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 11.08.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 631.365,75 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 78 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 11.08.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 78 % gerechtfertigt. Die Erhöhung ist insbesondere im Hinblick auf die Betriebsfortführung bis zur Insolvenzeröffnung zu gewähren.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Zustellungsauslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ravensburg
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ravensburg
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 27.03.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.