Laufendes Insolvenzverfahren Baden-Württemberg HRB 540709

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

SAM automotive production GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Kolomanstraße 16-20, 89558 Böhmenkirch
Handelsregister
Ulm, HRB 540709
EUID
DEB8537.HRB540709

Insolvenzgericht

Gericht
Aalen
Aktenzeichen
1 IN 254/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Die Herstellung und der Vertrieb von Aluminiumteilen insbesondere für die Automobilindustrie.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SAM automotive production GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Ulm, das Verfahren wird jedoch vom Amtsgericht Aalen als Insolvenzgericht bearbeitet. Im Rahmen des laufenden Verfahrens wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des Gläubigerausschusses, der Agentur für Arbeit Stuttgart, festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte gemäß Anträgen vom 02.03.2026 und einem Berichtigungsantrag vom 22.04.2026. Es wurden 17,915 Stunden anteilig für dieses Verfahren berücksichtigt. Die festgesetzten Beträge unterliegen der Umsatzsteuer in Höhe von 19 %. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung.

Originalbekanntmachung

24.04.2026

1 IN 254/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. SAM automotive production GmbH, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch, vertreten durch die Geschäftsführer Dirk Fischer, Peter Markowsky und Holger Schwab Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 540709 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Finkenhof Rechtsanwälte Partnergesell. m. beschr. Berufshaftung, Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des Gläubigerausschusses Agentur für Arbeit Stuttgart wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschlie...

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