Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Security Data GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Rechberghäuser Weg 56, 73035 Göppingen
Handelsregister
Ulm, HRB 749523
EUID
DEB8537.HRB749523
Insolvenzgericht
Gericht
Göppingen
Aktenzeichen
3 IN 347/25
Phase
Antragsverfahren
Gegenstand des Unternehmens
Planung, Beratung, Vertrieb von Sicherheits- und Kommunikationssystemen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Security Data GmbH wurde durch den Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung eingeleitet. Das Amtsgericht Ulm ist als Registergericht für die Firma mit der HRB-Nummer 749523 zuständig. Im Rahmen des Verfahrens wurden die Verfahren 3 IN 347/25 und 3 IN 405/25 verbunden, wobei das Verfahren 3 IN 347/25 das führende Verfahren ist. Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Rechtsanwältin Martina Hauptmann-Uhl ist als Verfahrensbevollmächtigte der Schuldnerin bestellt. Gegen die Ablehnung der Eröffnung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Göppingen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
27.05.2026
3 IN 347/25
|
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Security Data GmbH, Rechberghäuser Weg 56, 73035 Göppingen, vertreten durch den Geschäftsführer Dominik Mun-Su Bargiel
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 749523
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Martina Hauptmann-Uhl, Ziegelstraße 43, 73033 Göppingen, Gz.: noch unbekannt
|
Beschluss:
Die Verfahren 3 IN 347/25 und 3 IN 405/25 werden verbunden (§§ 4 InsO, 147 ZPO). Das Verfahren 3 IN 347/25 führt.
2.Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn...
3 IN 347/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Security Data GmbH, Rechberghäuser Weg 56, 73035 Göppingen, vertreten durch den Geschäftsführer Dominik Mun-Su Bargiel
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 749523
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Martina Hauptmann-Uhl, Ziegelstraße 43, 73033 Göppingen, Gz.: noch unbekannt
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Beschluss:
Die Verfahren 3 IN 347/25 und 3 IN 405/25 werden verbunden (§§ 4 InsO, 147 ZPO). Das Verfahren 3 IN 347/25 führt.
2.Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 26.05.2026
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