Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 725515

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Insolvenzprofil

SENTRONIC Gesellschaft für elektronischtechnische Entwicklungen mbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Wachtelhau 10, 72488 Sigmaringen
Handelsregister
Ulm, HRB 725515
EUID
DEB8537.HRB725515

Insolvenzgericht

Gericht
Hechingen
Aktenzeichen
10 IN 172/23
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch
Adresse
Hirschgraben 3, 88214 Ravensburg
Telefon
0751 9771990
E-Mail
info@danckelmann.de
Fax
0751 97719920

Gegenstand des Unternehmens

Die Entwicklung, Vermarktung und der Vertrieb von elektrotechnischen Produkten, Erstellung von Software, die geeignet ist, automatisierten Handel an Börsen aller Art zu betreiben, sowie die Gewährung von Beteiligungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Ulm hat am 30.01.2024 über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der SENTRONIC Gesellschaft für elektronischtechnische Entwicklungen mbH entschieden. Da noch keine Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens vorliegt, wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch bestellt. Dieser hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob das Vermögen die Kosten des Verfahrens deckt. Der Schuldnerin wurde verboten, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Zudem wurden Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des Vermögens nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam erklärt. Die Schuldner der Schuldnerin wurden angewiesen, Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

31.01.2024

10 IN 172/23 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. SENTRONIC Gesellschaft für elektronischtechnische Entwicklungen mbH, Wachtelhau 10, 72488 Sigmaringen, vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Schäfer Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725515 - Schuldnerin - | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 30.01.2024 um 15:40 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch Hirschgraben 3, 88214 Ravensburg Telefon: 0751 9771990, Fax: 0751 97719920 info@danc...

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