Gegenstand des Unternehmens ist der Handel und Vertrieb von Computern, Software und Peripheriegeräten, die Erstellung und Vertrieb von Software, Service, EDV-Beratung und Schulung, Handel und Vertrieb von Büroausstattung und Büromaschinen und Unternehmensberatung in allen Bereichen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Serveria GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Ralf Eisele und Rainer Koch, ist nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Das Registergericht ist das Amtsgericht Ulm. Rechtsbehelfe können binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Ravensburg eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden; eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen durch Rechtsanwälte, Notare, Behörden oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind als elektronisches Dokument zu übermitteln.
Originalbekanntmachung
21.04.2026
20 IN 250/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Serveria GmbH, Stankt-Veit-Str. 2, 88427 Bad Schussenried, vertreten durch die Geschäftsführer Ralf Eisele und Rainer Koch
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 640860
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SOLUTIO Schneider Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Zeppelinring 36, 88400 Biberach, Gz.: 260/23 AS09 nk
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ravensburg
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekannt...
20 IN 250/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Serveria GmbH, Stankt-Veit-Str. 2, 88427 Bad Schussenried, vertreten durch die Geschäftsführer Ralf Eisele und Rainer Koch
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 640860
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SOLUTIO Schneider Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Zeppelinring 36, 88400 Biberach, Gz.: 260/23 AS09 nk
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ravensburg
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 21.04.2026
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