Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 746175

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Insolvenzprofil

SiMPO Lifestyle GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Hofherrnstraße 11, 73434 Aalen
Handelsregister
Ulm, HRB 746175
EUID
DEB8537.HRB746175

Insolvenzgericht

Gericht
Aalen
Aktenzeichen
4 IN 106/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Gegenstand des Unternehmens

Der Vertrieb von Möbeln aller Art.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Ulm hat am 22.05.2026 über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der SiMPO Lifestyle GmbH entschieden. Da das Verfahren noch nicht eröffnet ist, werden vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin angeordnet. Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute sind dem Sachverständigen gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet. Insbesondere wird der VR-Bank Ostalb eG in Aalen aufgetragen, Kontoauszüge bzw. Umsatzübersichten für das Konto mit der IBAN DE09 6149 0150 0438 1180 06 für den Zeitraum seit dem 01.01.2024 bis zum aktuellen Datum dem Gericht zu übermitteln. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Aalen eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Originalbekanntmachung

26.05.2026

4 IN 106/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. SiMPO Lifestyle GmbH, GF Herrn Christopher Rice, Hofherrnstr. 11, 73434 Aalen, vertreten durch den Geschäftsführer Jinsheng Li Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 746175 - Schuldnerin - | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 22.05.2026 um 14:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem Sachverständigen gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet. Des Weiteren wird angeordnet, dass die VR-Bank Ostalb eG, Aalen, für die dort geführten Konten der Schuldnerin, insbesondere für das Konto IBAN DE09 6149 0150 0438 1180 06 die Kontoauszüge bzw. Umsatzübersichten für den Zeitraum seit dem 01.01.2024 bis zum aktuellen Datum dem Gericht übermittelt. Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögen...

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