Aufhebung des Verfahrens Baden-Württemberg HRB 735197

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

SiTec GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Württemberger Straße 31, 89143 Blaubeuren
Handelsregister
Ulm, HRB 735197
EUID
DEB8537.HRB735197

Insolvenzgericht

Gericht
Ulm
Aktenzeichen
3 IN 292/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Volker Kinzig

Gegenstand des Unternehmens

Die Erbringung von Engineering- und Software-Dienstleistungen für Poly-Silizium-, Kristallisations- und Wafer- Fertigungsstätten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SiTec GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Volker Kinzig, ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden; eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen bestimmter Personenkreise sind als elektronisches Dokument zu übermitteln.

Originalbekanntmachung

18.02.2026

3 IN 292/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. SiTec GmbH, Württemberger Straße 31, 89143 Blaubeuren, vertreten durch den Geschäftsführer Volker Kinzig Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 735197 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Ulm Zeughausgasse 14 89073 Ulm einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustell...

Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren

Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.