Antragsverfahren Baden-Württemberg HRB 739790

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Insolvenzprofil

SkillTec UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Oberherrlinger Straße 52, 89134 Blaustein
Handelsregister
Ulm, HRB 739790
EUID
DEB8537.HRB739790

Insolvenzgericht

Gericht
Ulm
Aktenzeichen
2 IN 385/25
Phase
Antragsverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Christian Bramkamp

Gegenstand des Unternehmens

Die Erbringung von IT- Dienstleistungen, insbesondere die Erstellung Simulationen und interaktiven Anwendung zur virtuellen Nutzung.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Ulm hat den Antrag der SkillTec UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Ulm einzureichen.

Originalbekanntmachung

03.02.2026

2 IN 385/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. SkillTec UG (haftungsbeschränkt), Oberherrlinger Straße 52, 89134 Blaustein, vertreten durch die Geschäftsführerin Yuliya Traber, diese vertreten durch den Betreuer Christian Bramkamp Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 739790 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Ulm Zeughausgasse 14 89073 Ulm einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de)...

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